Maut auf leichte Nutzfahrzeuge - GaLaBau im Werkverkehr von Mauterweiterung ausgenommen

Kabinettsbeschluss zum 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
u.a. Ausweitung der Maut für Bundesfernstraßen auf den Bereich der Fahrzeuge mit 3,5 bis 7,5 Tonnen zGM und Einführung einer „Handwerkerausnahme“ - Beschluss der Bundesregierung vom 14.06.2023

Maut auf leichte Nutzfahrzeuge - GaLaBau im Werkverkehr von Mauterweiterung ausgenommen
Maut auf leichte Nutzfahrzeuge - GaLaBau im Werkverkehr von Mauterweiterung ausgenommen

Die Bundesregierung hat am 14. Juni 2023 den vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten überarbeiteten Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. Das parlamentarische Verfahren kann damit nun beginnen.

Der BGL hat sich in enger Abstimmung mit dem ZDH bei der Reform der EU-Eurovignetten-Richtlinie eingebracht und sich im nationalen Umsetzungsprozess für eine Übernahme der sog. „Handwerkerausnahme“, die Fahrzeuge im Werkverkehr von der Mautpflicht ausnimmt, ausgesprochen.

Neben Regelungen zur CO2-Bepreisung und zu etappenweisen Mautsatzerhöhungen erfolgt im Gesetzentwurf vor allem eine Ausweitung der Mautpflicht für Autobahnen und Bundesstraßen auf Fahrzeuge mit dem Gewichtsbereich über 3,5 bis weniger als 7,5 Tonnen zGM (zulässige Gesamtmasse). Angedacht ist diese Ausweitung für 1. Juli 2024, soweit bis dahin die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden.

Im Regierungsbeschluss ist die neue Ausnahme in der EU-Eurovignetten-Richtline für den Transport von selbst verwendeten Materialien und den Transport „handwerklich hergestellter Güter“ für den Gewichtsbereich 3,5 bis weniger als 7,5 Tonnen zGM enthalten. 

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