Kompromiss bei Erbschaftssteuer entlastet kleine Unternehmen

BGL: Große Koalition einigt sich auf Erbschaftssteuerreform

BGL: Große Koalition einigt sich auf Erbschaftssteuerreform

Bad Honnef. Die große Koalition hat eine Einigung zur Erbschaftssteuerreform erzielt. Demnach werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftssteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Es gelten aber - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - schärfere Vorgaben. Angesichts der erzielten Einigung der großen Koalition zur Reform der Erbschaftssteuer erklärt Joachim Eichner, Vizepräsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL):

„Grundsätzlich begrüßen wir es, dass die Bundesregierung - im Gegensatz zu den ersten Überlegungen – sich dazu durchgerungen hat, die Reform der Erbschaftssteuer jetzt doch mittelstandsfreundlicher zu gestalten und damit auch Arbeitsplätze zu sichern. So sieht die Einigung unter anderem vor, dass für Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten weiterhin die Lohnsummenprüfung entfällt und diese von der Erbschaftssteuer befreit bleiben. Betriebe zwischen 6 und 15 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen nach fünf Jahren erhalten haben, um von einer ermäßigten Erbschaftssteuer zu profitieren. Nach sieben Jahren und dem hundertprozentigen Erhalt der Lohnsumme entfällt die Erbschaftssteuer wie bisher ganz. Positiv zu bewerten ist auch, dass die Neuregelung der Erbschaftssteuer eine Investitionsklausel beinhalten soll. Demnach werden Finanzmittel, die gemäß dem vorgefassten Willen des Erblassers innerhalb von zwei Jahren nach seinen Tod für Investitionen in das Unternehmen getätigt werden, von der Erbschafts-steuer verschont. Wir begrüßen diesen neuen Ansatz, weil wir immer wieder darauf hingewiesen haben, dass die Erbschaftssteuer Investitionen in den Unternehmen nicht behindern und Arbeitsplätze nicht gefährden darf. Allerdings ist der Zeitraum von zwei Jahren, innerhalb derer eine Investition getätigt werden muss, sehr knapp bemessen.“

BGL und grüne Branche – Zahlen und Fakten

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ist ein Wirtschafts- und Arbeitgeberverband. Er vertritt die Interessen des deutschen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues auf Bundesebene und in Europa. In seinen zwölf Landesverbänden sind 3.597 vorwiegend kleine und mittlere Mitgliedsunternehmen organisiert. Als Dienstleister geben sie sich am geschützten Signum mit dem Zusatz „Ihre Experten für Garten & Landschaft“ zu erkennen und bieten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen rund ums Bauen mit Grün. Damit erzielen sie zurzeit über 60 Prozent des gesamten Marktumsatzes in Deutschland.

Der Gesamtumsatz der grünen Branche stieg in 2015 auf rund 7,14 Milliarden Euro. Diesen Meilenstein setzten die 16.779 Fachbetriebe mit ihren insgesamt 112.267 Beschäftigten mit vielfältigen Dienstleistungen: Mit hoher Kompetenz planen, bauen, entwickeln und pflegen sie Grün- und Freianlagen aller Art im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.

Ansprechpartner:

Andreas Stump

Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.

Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef

Tel: 02224 7707-17, Fax: 02224 7707-77

E-Mail: A.Stump@galabau.de

Diese Pressemitteilung steht auch zum Download bereit unter: www.galabau.de

Die Landschaftsgärtner sind auch zu finden unter:

http://twitter.com/GaLaBau_BGL

http://facebook.com/GaLaBau

http://facebook.com/DieLandschaftsgaertner

Mehr Infos zum Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. unter

www.galabau.de

zurück