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Landschaft, Bauen und Gestalten 02-2014

LandschaftBauen&Gestalten02/2014 Bitte beachten: Regionale Feiertage sind nicht berücksichtigt. Die Schonfrist gilt nicht bei Barzahlung oder bei Übergabe oder Übersendung von Schecks. Steu erte rmine Fe brua r 2 0 1 4 Steuerarten für Zeitraum Termin letzter Tag der Schonfrist Umsatzsteuer Januar 2014 (ohne Fristverlängerung) Dezember 2013 (ohne Fristverlängerung) 10.02.2014 13.02.2014 Lohnsteuer, Lohnkirchensteuer Januar 2014 10.02.2014 13.02.2014 Vorauszahlungen Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Körperschaftsteuer keine keine keine Vorauszahlungen Gewerbesteuer, Grundsteuer I. Quartal 17.02.2014 20.02.2014 Vergabe von öffentlichen Aufträgen EU-Schwellenwerte wurden leicht erhöht Mit der Bekanntmachung der neuen EU-Verordnung 1336/2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gelten neue Schwellen- werte für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Die neuen Werte gelten seit dem 1. Januar 2014. Aufgrund der dynamischen Verweisungen auf das europäische Recht in den nationalen Vorschrif- ten – VgV, SektVO und VSVgV – gelten die neuen Schwellenwerte für Deutschland unmittelbar ab dem 1. Januar 2014. Die neuen Schwellenwerte Seit dem 1. Januar 2014 gel- ten danach die folgenden, leicht erhöhten Schwellenwerte: • Bauaufträge (bisher 5 Mio. Euro): 5.186.000 Euro; • Dienstleistungs-/Lieferaufträge (bisher 200.000 Euro): 207.000 Euro; • Sektoren: Dienst-/Lieferleis- tungen (bisher 400.000 Euro): 414.000 Euro; • Verteidigung: Dienst-/Lieferleis- tungen (bisher 400.000 Euro): 414.000 Euro; • Bundesbehören: Dienst-/Liefer- leistungen (bisher 130.000,00): 134.000 Euro; Vergabe-Tipp Die Änderung der Schwellen­ wert für EU-weite Vergaben erfolgt alle zwei Jahre. Mit der nächsten Änderung der Schwellen- werte ist nicht vor dem 1. Januar 2016 zu rechnen. Es gilt, dass nach den einschlägi- gen nationalen Vorschriften (§§ 2 Abs. 1, 3 VgV, § 2 Abs. 1 SektVO und §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 VSVgV) bei der Schätzung des Auftrags- wertes stets die Beträge ohne Umsatzsteuer (netto) maßgeblich sind. Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswertes ist der Tag, an dem die Bekanntmachung der beabsichtigten Auftragsvergabe abgesendet oder das Vergabever- fahren auf andere Weise eingeleitet wird. ÖKOLOGISCHE HOLZPRODUKTE AUS NACHHALTIGER FORSTWIRTSCHAFT www.ferdi-hombach.de STARKE IDEEN AUS HOLZ Hombach_94x34_Hombach 04.12.13 10:28 Seite 1 Einfahrten, Terrassen und Wege www.arena-pflastersteine.de Anzeigen NEUWo GärtnerInnen zuhause sind: www.birchmeier.com

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