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Verbandszeitschrift 09|2015

Aktuell | 11 LandschaftBauen&Gestalten09/2015 EU-Kommission plant Neuregelung der Kreislaufwirtschaft BGL-Vizepräsident Lutze von Wurmb mahnt mittelstandsfreundliche Regelungen an Die Europäische Kommission will im Herbst Vorschläge zur Neuregelung der Kreislauf- wirtschaft vorlegen. Kern des Legislativpakets werden aller Voraussicht nach europaweit verbindliche Recyclingziele sein. Die Kommission erwartet dadurch Impulse für Wachstum und Beschäftigung. Nach Auffassung des Bundes- verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) dürfen die mittelständischen Betriebe des Garten- und Land- schaftsbaus durch die Pläne aber keinesfalls zusätzlich belastet werden. „Der BGL unterstützt das Ziel der Europäischen Kommis- sion, durch Recycling und gutes Produktdesign die vorhandenen Ressourcen effizienter zu nutzen. Wir erwarten aber, dass auf mittel- ständische Unternehmen keine unnötigen neuen Bürokratielasten zukommen“, sagt Vizepräsident Lutze von Wurmb. Im Bereich der Abfallverwertung fordert der Bran- chenverband der Landschaftsgärt- ner eine Ausnahme für Kleinmen- gen von Abfällen, die etwa durch Erdaushub oder kleinere Abrissar- beiten auf Grund­stücken anfallen. „Eine Abfallmenge bis 800 m3 sollte von den neuen Regelungen gar nicht erst erfasst werden. So werden die kleinen und mittleren Unternehmen der Landschafts- gärtner auf unbürokratische Weise entlastet“, erläutert von Wurmb. Ende 2014 hatte die Kommis- sion im Rahmen ihres Bürokra- tieabbau-Programms „REFIT“ unter anderem den Vorschlag zur Kreislaufwirtschaft zurückgenom- men. Nach politischem Druck aus dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, der im Juni 2015 einen entsprechenden Initiativantrag mit breiter Mehr- heit verabschiedet hat, wurde das Thema allerdings wieder auf die Agenda gesetzt. BGL-Vizepräsident Lutze von Wurmb mahnt mittelstandsfreundliche Regelun- gen zur Kreislaufwirtschaft an. FLL-Fachtagung zu Verkehrssicherheit auf Sportanlagen am 29. September 2015 in Frankfurt Mit der Fachtagung „Verkehrs- sicherheit auf Sportanlagen“ bie- tet die FLL am 29. September 2015 in der Mehrzweckhalle des Landessportbundes Hessen in Frankfurt interessante Vorträge und spannende Diskussionsmög- lichkeiten zum Themenkomplex Verkehrssicherungspflicht auf kommunalen und vereinsbetrie- benen Sportanlagen im Freien an; sie basieren unter ande- rem auf den Anforderungen der FLL-Sportplatzpflegerichtlinien. Das Programm der FLL-Fach- tagung greift unter anderem fol- gende Teilaspekte auf: • Häufige Schadensursachen und deren Gefährdungspotenzial für den weiteren Betrieb; • Überblick über die wesent- lichen verkehrssicherheits­ relevanten Anforderungen der FLL-Sportplatzpflegericht­ linien; • Inspektionsarten und -inhalte sowie Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Ausführenden; • Aufgaben und Pflichten der Eigentümer und Betreiber aus juristischer Sicht; • Verantwortlichkeiten im Rah- men des Sicherheitsmanage- ments von Sportvereinen; • Beispiel Sicherheitsmanage- ment einer kommunalen Anlage; • Beispiel Sicherheitsmanage- ment einer Profianlage; • Beeinflussung der Sicherheits- standards durch die Planung. LLWeitere Informationen zur Anmeldung sowie das vollständige Programm unter www.fll.de. Termi n e Aufzeichnungspflicht der täglichen Arbeitszeiten seit 1.1.2015 Machen Sie einen Gewinn daraus Dieses neue Gesetz betrifft alle – auch Ihr Unternehmen! Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen. Grund genug, sich juristisch einwandfreier Hilfsmittel zu bedienen. Mit unseren Formblättern sind Sie auf der sicheren Seite und können über die Stundenerfassung hinaus gleichzeitig weitere nützliche Informationen, wie z.B. Daten für Kalkulation, Nachkalkulation und Projektcontrolling erheben. Unsere speziell für den Bau entwickelten Formblätter werden bereits seit Jahrzehnten mit Erfolg auch zur Leistungsver­ besserung auf den Baustellen verwendet und erfüllen die Prüfanforderungen des Zolls. Stunden­, Tages­ und Wochenberichte sind wie unser Bautagebuch verlässlich und preisgünstig. Sie haben sich von Beginn an im Einsatz bei mehr als tausend Kunden bewährt. Kurzfristig lieferbar direkt vom Hersteller Dr. Dressel ifA­Bau Verlag: Dr. Dressel ifA­Bau Verlag · Tel 0711/220458­40 · Fax 0711/220458­50 www.ifa­bau­verlag.de · info@ifa­bau­verlag.de ifA_2015.indd 1 11.08.15 09:18 Anzeige ifA_2015.indd 111.08.1509:18

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