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Verbandszeitschrift 09|2015

Aktuell | 9 LandschaftBauen&Gestalten09/2015 Garten- und Landschaftsbau sucht Gespräch mit der Politik Umsatzsteuerbefreiung für interkommunale Zusammenarbeit verzerrt den Wettbewerb „Es kann nicht angehen, dass Kommunen, die für andere Kommu- nen Dienstleistungen erbringen, dafür keine Mehrwertsteuer berech- nen müssen. Dieses führt zu einem massiven Wettbewerbsnachteil im Bereich der öffentlichen Auftraggeber“, so das eindeutige Fazit eines ausführlichen Gespräches, zu dem sich Vertreter der GaLaBau- Branche jetzt mit der Politik trafen. Auf Initiative von Helmut Kalte- fleiter, Inhaber des Unternehmens Verler Gartenbau KG, und des VGL NRW fand das Gespräch, zu dem der stellvertretende Fraktions- vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der CDU-Bundestags- fraktion, Ralph Brinkhaus, geladen war, in dessen Betrieb in Verl statt. Hier machte zunächst Ursula Hei- nen-Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V., die Position des Berufsstan- des deutlich. Warum das neue Gesetz zur Umsatzsteuerbefreiung für interkommunale Zusammen- arbeit sich nachteilig für die Unternehmen auswirkt, belegten sowohl die Unternehmer Josef Mennigmann als Vizepräsident des Verbandes als auch Helmut Kalte- fleiter an konkreten Beispielen. Druck auf die kommunalen Spitzenverbände ausgeübt Die Initiative für das Gesetz sei von den Bundesländern ausgegan- gen, die großes Interesse daran hätten, Druck auf die kommunalen Spitzenverbände auszuüben, um die interkommunale Zusammen­ arbeit zu fördern. Das ginge in die- sem Falle aber eindeutig zu Lasten der mittelständischen Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus betonten die Branchenvertreter einhellig. Brinkmann: Gesetz spätestens nach zwei Jahren überprüfen Ralf Brinkhaus zeigte großes Verständnis für die Anliegen des Berufstandes, machte aber auch deutlich, dass es kaum möglich sei, gegen die kommunalen Spit- zenverbände und die Kommu- nalpolitiker im Bundestag eine gegenteilige Entscheidung durch- zusetzen. Brinkhaus schlug vor, eine Formulierung in der Begrün- dung des Gesetzes zu platzieren, die eindeutig auf eine Benachtei- ligung der Wirtschaftsbranchen (hierzu zähle auch das Handwerk) hinweise. Dann müsste das Gesetz spätestens nach zwei Jahren hin- sichtlich dieses Umstandes über- prüft werden. Die Landschaftsgärtner werden sich von Seiten des Bundes- verbandes und der Landesver- bände in jedem Fall weiterhin bemühen, die Auswirkungen der Steuerrechtsänderung im Umsatz- steuergesetz für die Branche zu minimieren. Sprachen über die Folgen der Umsatzsteuerbefreiung für interkommunale Zusammenarbeit: Tobias Kaltefleiter (Junior der Verler Gartenbau KG), Dr. Karl Schürmann (Geschäftsführer VGL NRW), Ursula Heinen-Esser (BGL-Hauptgeschäftsführerin), Helmut Kaltefleiter (Inhaber Verler Gartenbau KG, kommunalpolitisch aktiver Unternehmer und Gastgeber), Ralph Brinkhaus (stellvertretender Fraktionsvorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion), Josef Mennigmann (Vizepräsident VGL NRW) und Christoph Lau (stellvertretender Geschäftsführer VGL NRW). Anzeige

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