37 Planungsaspekte Fassadenbegrünung Beachtenswerte Fachregeln Das angeführte Regelwerk stellt die Pla- nungsgrundlage für dauerhaft funktionsfä- hige Fassadenbegrünung dar. Es sind auch die darin angeführten weiterführenden Fachregeln zu beachten. FLL: Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Fassadenbegrünungen (Fassadenbegrünungsrichtlinien). – Forschungsgesellschaft Landschaftsent- wicklung Landschaftsbau, Bonn. Planungsaspekte Vorab einer detaillierteren Planung sollten zuerst die Wünsche und das Budget des Bauherren mit den umsetzbaren Möglich- keiten abgeglichen werden, auch unter der Berücksichtigung einer dauerhaften fachgerechten Pflege. Erst nach der posi- tiven Erstanalyse sollte dann anhand der nachfolgend angeführten Planungsaspekte ins Detail gegangen werden. Dabei müssen verschiedene Baubeteiligte wie Hochbau- und Landschaftsarchitekten, Statiker, TGA-Planer, Bauphysiker, Brandschutzsach- verständige mit den jeweils ausführenden Betrieben wie Fassadenbauer, Elektriker, Sanitärinstallateure und Gebäudebegrü- ner mit einbezogen werden. Hieraus ist ersichtlich, dass die Koordinationsplanung die größte Herausforderung für die Planung ist. Planung, Ausführung und Pflege sollten stets durch erfahrene Fachleute erfolgen. 1. Wandkonstruktion. Wandbeschaffenheit. Statik Für Fassadenbegrünungen (aller Art) spielt der Wandaufbau eine entscheidende Rolle: Dämmungen und andere nichttragende Schichten eignen sich nicht, die Zusatzlast einer Fassadenbegrünung aufzunehmen. Wandgebundene Fassadenbegrünungen werden auf der tragenden Wand verankert. Sie stellen selbst die Wetterschale dar und lassen i. d. R. eine Dämmung zwischen sich und der tragenden Wand zu. Die Konstruk- tion nimmt die komplette Flächenlast der Begrünung auf. Kletterhilfen für Gerüstkletterpflanzen werden auf der tragenden Wand verankert. Die Halter müssen, sofern sie alleine die Vertikallasten tragen, die entsprechende Quersteifigkeit aufweisen. Bei „angelehnt stehenden Konstruktionen“ werden die Vertikallasten in den Boden (Fundament) abgetragen, so dass die Halter nur noch die Windsoglasten zu tragen haben. Selbst- klimmer dürfen nur an intakten, fugenlosen Wandaufbauten ohne Außendämmung ein- gesetzt werden. Wärmedämmverbundsys- teme eignen sich nicht, da dieser Wandauf- bau eine „schwimmende Konstruktion“ ist, die die Zusatzlasten einer Begrünung nicht aufnehmen kann. Die Beschichtung der Wand (Putz, Farbe etc.) ist auf Eignung und Verträglichkeit zu prüfen. Bei vorgehängten und hinterlüfteten Fassaden, wärmegedämmten Vorsatz- fassaden, holzbekleideten Fassaden und Trapezblechwänden sind grundsätzlich nur Gerüstkletterpflanzen bzw. wandgebundene Begrünungsysteme zu empfehlen. Die Trie- be von Selbstklimmern wachsen in Fugen und Spalten hinein und verursachen durch Dickenwachstum Schäden an der Fassade. 2. Windlast Die Windlasten oder Windsoglasten bean- spruchen Pflanzen als auch Kletterhilfen. Sie sind abhängig von der Windzone, der Höhe des Gebäudes, der Höhe des Gelän- des, wo das Gebäude steht und der Geo- metrie des Gebäudes. Die Beanspruchung durch Windlast sollte von einem Statiker berechnet werden.