4 | aktuell startschuss am 3. mai auftakt zur roadshow in berlin am dienstag, 3. mai 2016 um 14.30 uhr, startet auf dem potsdamer platz in berlin die road show „grün in die stadt“. die bundesminis- terin für umwelt, naturschutz, bau und reaktorsicherheit (bmub), dr. barbara hendricks, und andreas geisel, senator für stadtent- wicklung und umwelt des landes berlin, werden den startschuss für die informationstour geben. die veranstaltung ist teil der bundesweiten initiative „grün in die stadt“, die der bundesverband garten-, landschafts- und sport- platzbau e. v. (bgl) ins leben gerufen hat. im zentrum steht ein temporärer park, der einen teil des potsdamer platzes am 3. mai in eine grüne stadtoase verwandeln wird – für alle bewohner und besucher der stadt. bei der exklu- siven veranstaltung am nach- mittag werden bundesministerin dr. barbara hendricks und senator andreas geisel zur bedeutung städtischen grüns sprechen. im anschluss ist eine gemeinsame pflanzaktion vorgesehen. der bundesverband garten-, landschafts- und sportplatzbau e. v. (bgl) möchte mit der initi- ative „grün in die stadt“ auf das lösungspotential einer grünen stadt hinweisen. gerade städtische grünanlagen können die folgen des klimawandels abmildern, gleichzeitig wirkt eine grüne umgebung auch auf die gesund- heit, die lebensqualität und das soziale miteinander der bürgerin- nen und bürger. besucherinnen und besucher in zwölf städten sollen direkt einen eindruck von der attraktivität und den positiven aspekten von gestaltetem grün im städtischen umfeld gewinnen. nach dem auftakt in berlin geht die roadshow auf deutschlandtour (termine und orte für mai und juni im infokasten). tourdaten 2016 • 03. mai, berlin • 10. mai, dresden • 17. mai, kiel • 19. mai, rostock • 23. mai, dessau • 26. mai, hamburg • 31. mai, bremen • 03. juni, frankfurt am main • 07. juni, essen • 09. juni, saarbrücken • 13. juni, heilbronn • 21. juni, münchen l länderungen vorbehalten. weitere informationen gibt es unter www.gruen-in-die-stadt.de/erleben. bundesumweltministerin dr. barbara hendricks gibt den startschuss zur roadshow. foto: bmub/thomas koehler integration von flüchtlingen in den galabau-arbeitsmarkt bgl startet bundesweites flüchtlingslotsenprojekt der bundesverband garten-, landschafts- und sportplatz- bau e. v. (bgl) hat das projekt flüchtlingslotse gestartet. damit geht die anfang des jahres ange- kündigte branchenspezifische lösung eines lotsenmodells für den galabau jetzt in die umset- zungsphase. im april nahmen insgesamt sechs flüchtlingslot- sen ihre arbeit auf. „wir freuen uns ganz besonders, dass diese sechs lotsen über das programm „willkommenslot- sen“ des bundesministeriums für wirtschaft und energie gefördert werden. damit wird unsere ini- tiative besonders anerkannt“, so bgl-präsident forster. verteilt über das gesamte bundesgebiet stehen sie den betrieben und den landesverbänden des bgl als ansprechpartner rund um fragen der integration von flüchtlingen in den galabau-arbeitsmarkt zur verfügung. bgl-präsident august forster: „unser ambitioniertes lotsenpro- jekt können wir jetzt nach sehr kurzer anlaufphase umsetzen. mit der branchenspezifischen lösung mildern wir die herausforderun- gen und hemmnisse, die bei der integration von flüchtlingen in den arbeitsmarkt auftreten, ab und erleichtern damit den zugang für flüchtlinge in den arbeitsmarkt des garten- und landschaftsbaus. die galabau-branche leistet somit einen wichtigen beitrag zur bewältigung dieser gesamtgesell- schaftlichen aufgabe.“ unterstützung für betriebe ziel des lotsenprojektes ist es, die betriebe des garten- und landschaftsbaus für die mög- lichkeit der fachkräftesicherung aus dem kreis der flüchtlinge zu sensibilisieren und die betriebe dabei zu unterstützen, einen schnellen zugang zu flüchtlingen mit bleibeperspektive als poten- tielle fachkräfte von morgen zu erhalten. hierzu werden die sechs lotsen die betriebe in allen prak- tischen fragen der betrieblichen integration von flüchtlingen durch hospitation, praktika, einstiegs- qualifizierung, ausbildung oder arbeit beraten. „angesichts des drohenden, demografisch beding- ten arbeits- und fachkräfteman- gels, dem sich auch die galabau- branche ausgesetzt sieht, nehmen die lotsen eine wichtige funktion bei der bewältigung dieser her- ausforderung ein. indem sie die betriebe auf das große potential hinweisen, dass insbesondere die flüchtlinge für unser attraktives berufsfeld bieten, sehen wir eine große chance, diese engpässe mittel- bis langfristig abmildern zu können“, so bgl-präsident august forster. die förderung durch das bundesministerium für wirtschaft und energie ist bis ende 2018 konzipiert. 4 | aktuell landschaft bauen & gestalten 05/2016
landschaft bauen & gestalten 05/2016 bundeskongress der grünen verbände der gemeinsame bundeskon- gress von galk, bdla, dggl, bgl, fll und dbg findet vom 23. bis 25. juni 2016 in fulda statt. das leitthema lautet „grün in der stadt“ und widmet sich dem aktuellen weißbuchprozess des bundesministeriums für umwelt. nachdem im juni 2015 das grün- buch „grün in der stadt“, das den hohen wert des urbanen grüns – ob gestaltet oder wild – erstmals auf bundesebene thematisiert hat, veröffentlicht wurde, sollen hand- lungsstrategien und positionen entwickelt bzw. aufgezeigt wer- den, die den wert des stadtgrüns angesichts neuer herausforderun- gen und knapper haushaltsbudgets langfristig sichern können. in fünf themenblöcken werden die verschiedenen aspekte einer grünen, modernen stadtentwick- lung thematisiert und diskutiert – von theoretischen ansätzen über anspruchsvolle gestaltungskon- zepte bis hin zu best-practice- beispielen und detailfragen zur pflanzenverwendung. abgerundet wird das programm mit attraktiven exkursionen in die barockstadt fulda und ins biospährenreservat rhön. l lanmeldung unter: www.galk.de fachtagung zur eingriffsregelung der dialog um die eingriffsre- gelung, seit langem auf wissen- schaftlicher, fachlicher und politi- scher ebene kontrovers geführt, soll auf der fachveranstaltung „quo vadis kompensation? tagung zur zukunft der eingriffsregelung“ am 1. juni 2016 im umweltforum in berlin fortgesetzt werden. zur entwicklung einer einheit- lichen verwaltungspraxis hatte sich die bundesregierung vorge- nommen, inhalt, art und umfang von ausgleichs- und ersatzmaß- nahmen sowie die bemessung des ersatzgelds in einer bundeskom- pensationsverordnung (bkompv) zu regeln. eine rechtsverbindliche verabschiedung der bkompv ist nicht möglich, da die für eine verabschiedung im bundesrat not- wendige mehrheit der länder trotz intensiver zusammenarbeit mit den ländern, u. a. bei einem gemein- samen planspiel im herbst 2014, nicht zu erzielen war. die ergebnisse eines f+e-vor- habens, das das bundesumwelt- ministerium zur „methodik der eingriffsregelung im bundeswei- ten vergleich“ in auftrag gegeben hatte, werden nunmehr der fachöf- fentlichkeit vorgestellt. l lwww.bdla.de termi n e drei eu-richtlinien umgesetzt neues vergaberecht ist in kraft getreten mit der umfassenden reform, die am 18. april 2016 in kraft getreten ist, wurde der rechts- rahmen für die vergabe öffent- licher aufträge oberhalb der eu-schwellenwerte reformiert (baubereich: 5,225 millionen euro, liefer- und dienstleis- tungsaufträge: 209.000 euro). durch die reform werden drei eu-richtlinien über die vergabe von öffentlichen aufträgen und konzessionen umgesetzt. im zentrum steht dabei die novellierung des teils 4 des gesetzes gegen wettbewerbsbe- schränkungen (gwb). dieser teil umfasst nun erstmals die wesentlichen vorgaben zur ver- gabe von öffentlichen aufträgen. um die praktische anwendung des gesetzes zu erleichtern, wird der ablauf des vergabeverfahrens von der leistungsbeschreibung über die prüfung von ausschlussgrün- den, die eignungsprüfung, den zuschlag bis hin zu den bedin- gungen für die ausführung des auftrags im gesetz vorgezeichnet. die vergaberechtsreform gibt vor, dass öffentliche auftraggeber und anbietende unternehmen das ver- gabeverfahren oberhalb der eu- schwellenwerte künftig nur noch elektronisch durchführen dürfen. außerdem haben zukünftig öffent- liche auftraggeber die freie wahl zwischen dem offenen und dem nichtoffenen vergabeverfahren mit vorgeschaltetem teilnahme- wettbewerb. die möglichkeiten für öffentliche auftraggeber, strategische ziele – z.b. umwelt- bezogene, soziale oder innovative aspekte – im rahmen von verga- beverfahren vorzugeben, werden gestärkt. die voraussetzungen für kommunale freiräume, etwa bei der zusammenarbeit mit anderen kommunen, werden erstmals gesetzlich geregelt. der bgl hat im laufe des reformprozesses nachdrücklich kritisiert, dass damit de-facto wirtschaftliche tätigkeit der öffentlichen hand auch in bereichen gefördert wird, die ohne probleme von der privatwirtschaft geleistet werden können. das deutsche vergaberecht sollte die marktöffnung zum ziel haben und wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsverzerrungen vermeiden helfen. positiv hervor- zuheben ist die vom bgl gefor- derte – im verfahren allerdings sehr umstrittene – beibehaltung des vorranges der fach- und teil- losvergabe zur unterstützung des mittelstandes. der bgl begrüßt zudem besonders die festlegung darauf, dass der zuschlag auf das wirtschaftlichste angebot erfolgen soll. auch wenn damit nicht aus- geschlossen wird, allein den preis zu betrachten, handelt es sich doch um eine gesetzliche anforderung, die der vergabe alleine nach dem billigsten preis wenigstens kei- nen vorschub leistet und qualität zukünftig mehr chancen einräumt. das gesetz wird durch mehrere rechtsverordnungen ergänzt. branchenrelevant ist insbesondere die vergabeverordnung (vgv). mit dieser verordnung wird das vergabeverfahrensrecht oberhalb der eu-schwellenwerte konkret geregelt und sie ersetzt die ver- gabe – und vertragsordnung für leistungen (vol) und die verga- beordnung für freiberufliche leis- tungen (vof). das vergaberecht erhält also eine neue struktur. die vergabe- und vertragsordnung für bauleistungen (vob) bleibt als eigenes regelwerk bestehen, wenn auch die vob/a moderat über- arbeitet wurde. die einzelheiten der änderungen sind dem ein- führungserlass des bundesminis- teriums für umwelt, naturschutz, bau und reaktorsicherheit vom 7. april 2016 zu entnehmen, der auf den internetseiten des bgl (www.bgl.de) abgerufen werden kann. das bundeswirtschaftsministe- rium hat erst jetzt die arbeiten zur anpassung der regelungen für den unterschwellenbereich auf- genommen. zu beachten ist, dass trotz der aufwendigen gesetzes- änderungen im oberschwellenbe- reich, sich für die unterschwellen- vergaben zumindest vorerst nichts ändert. der bgl wird die arbeiten des bundeswirtschaftsministeri- ums kritisch begleiten. die amtlichen texte der neuen vorschriften finden sie im bun- desgesetzblatt: www.bgbl.de/ kostenloser bürgerzugang/ bundesgesetzblatt teil i/2016. 18 | galabau intern