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bgl-2015-10

Aktuell | 15 LandschaftBauen&Gestalten10/2015 Wasserbassin Großformatige Platten Wenn es um die Realisierung Ihrer Traumprojekte geht, sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Qualität und Perfektion. Mit Ihrem Fachwissen und unserem umfangreichen Sortiment gestalten Sie Lieblings- plätze für Ihre Kunden. Nähere Informationen unter 02622 707-136 oder auf www.kann.de Hochwertige Projekte verdienen hochwertige Produkte. Pflaster · Terrassenplatten · Palisaden · Stufen · Gartenmauern Stufen KANN_1174_AZ_BUG_103x152mm_RZ.indd 1 19.06.15 10:02 Anzeige IDB: Positionspapier zu Artenschutz in der Baumpflege veröffentlicht Professionelle Baumpflege ist aktiver Arten- und Naturschutz Zur aktuellen Debatte um das Thema Artenschutz in der Baumpflege hat die Interes- senvertretung Deutsche Baum- pflege (IDB) ein Positionspapier veröffentlicht. „Der qualifizierte Baumpfleger betreibt gemäß der guten fachli- chen Praxis und der einschlägigen Regelwerke (z.B. ZTV Baum- pflege) aktiv Artenschutz und trägt den Inhalten des Bundesnatur- schutzgesetzes (BNatSchG) bereits seit Jahrzehnten Rechnung“, so Michael Hartmann, Vorsitzender der IDB. Sowohl in der Ausbil- dungsverordnung zum Gärtner als auch in den speziellen Wei- terbildungen in der Baumpflege sind Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes seit Beginn an Gegenstand der Lehrinhalte und der Prüfungen. Zu nennen sind beispielsweise: • Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baum- pflege und Baumsanierung vom 29. Juni 1993 • European Tree Technician von 2002 • Verordnung über die Berufs- ausbildung zum Gärtner in der Fachrichtung Garten- und Land- schaftsbau, 6. März 1996 • European Tree Worker von 1996 Artenschutz durch qualifizierte Aus- und Weiterbildungen Aufgrund der in den Aus- und Weiterbildungen erlangten Kennt- nisse und Fertigkeiten wird der qualifizierte Baumpfleger in die Lage versetzt, den nach dem BNatSchG relevanten Anforde- rungen zum Artenschutz gerecht zu werden. Baumpfleger sind in aller Regel diejenigen, die zuerst am Baum oder im Baum sind. Sie sind die ersten, die naturschutz- rechtliche Belange erkennen und dokumentieren und im Sinne des Natur- und Artenschutzes handeln. Baumpfleger stellen zeitnah Habi- tatstrukturen fest und wissen um die weitere Vorgehensweise mit solchen Gegebenheiten. Baumpfle- ger können dementsprechend im Rahmen ihrer baumpflegerischen Arbeit eine artenschutzrechtliche Prüfung gem. § 44 durchführen und daraus weiteren Handlungsbedarf ableiten und bei Bedarf die zustän- digen Stellen informieren, um ggfs. eine Ausnahmeprüfung einzuleiten. Im Rahmen der artenschutzrechtli- chen Prüfung deckt die Baumpflege folgende Inhalte ab: • Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens, Vorgaben nach §§ 39 und 44 BNatSchG • Erkennen von Lebensstätten an Bäumen (z. B.: Nest, Horst, Höhlungen, Mulmfläche, Rinde) • Abwägung, Konsequenzen, wei- tere Schritte Liegen keine Habitatstrukturen vor, kann die gewünschte Baum- pflege ohne Einschränkungen durchgeführt werden. • Information des Auftraggebers Beim möglichen Eintreten eines Verbotstatbestandes (Störung, Tötung oder Beeinträchtigung der Lebensstätte) wird der Auf- traggeber informiert und ggfs. über weitere Schritte, wie z. B. der Notwendigkeit einer Ausnah- meprüfung oder das Hinzuziehen von Experten, beraten. Michael Hartmann: „Im Vorder- grund der Beratung durch den Baumpfleger steht die Erhaltung der Habitatstrukturen durch geeig- nete Alternativen (z.B. Kronensi- cherung statt Kroneneinkürzung). Ist dies nicht möglich, erfolgt die weitere Abstimmung mit der zuständigen Behörde.“ w.gross@galabau.de Interessenvertretung Deutsche Baumpflege Die IDB besteht aus:Arbeitsgemeinschaft Neue Baumpflege,Arbeits- kreis Baumpflege im BGL, Fachverband geprüfter Baumpfleger e. V., International Society ofArboriculture, Chapter Germany (ISA Deutsch- land), Lehranstalt für Gartenbau und Floristik Großbeeren e. V. (LAGF Großbeeren), Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung e. V. (QBB), Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau (LVG) Heidelberg und Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) Göttingen. Die Baumpflegefirmen der unter dem Dach der IDB vereinten Baumpflegefachverbände setzen sich für eine fachgerechte Baumpflege und damit für die Gesunderhaltung der Bäume ein. Michael Hartmann ist Vorsitzender der Interessenvertretung Deutsche Baum- pflege (IDB). 02622707-136 oder auf www.kann.de KANN_1174_AZ_BUG_103x152mm_RZ.indd 119.06.1510:02

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