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Landschaft Bauen und Gestalten 07|2015

Aktuell | 13 LandschaftBauen&Gestalten07/2015 Das ist bei Sozialversicherung und Steuern zu beachten Damit es im Ferienjob rund läuft Ferien und vorlesungsfreie Zeiten sind für Schüler und Studenten ideal, um das Bud- get aufzubessern. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, was bei Ferienjobs zu beachten ist. Das Jugendarbeitsschutzgesetz lässt folgende Beschäftigungen zu: • Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht beschäf- tigt werden, • Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren bis zu zwei Stunden täglich, • Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren bis zu acht Stunden täglich bzw. bis zu 40 Stun- den wöchentlich, • Jugendliche über 16 Jahren in der Landwirt- schaft während der Erntezeit bis zu neun Stunden täglich und bis zu 85 Stunden in der Doppelwoche. Für alle Jugendlichen sind gefährliche Arbei- ten, Akkord-, Wochenend- oder Nachtarbeiten regelmäßig tabu. Ab 18 Jahren gelten die genannten Einschränkungen nicht mehr. Steuerlich sind Schüler und Studenten wie normale Arbeitnehmer zu behandeln, so dass auch für sie Steuern vom Arbeitslohn fällig werden. Jedoch kann der Arbeitgeber die Steu- ern in bestimmten Fällen pauschalieren und so die Belastung vom Ferienjobber fernhalten. Häufig wird aber ohnehin ein steuerpflichtiges Einkommen unter 8.472 Euro erzielt, so dass gezahlte Steuern über die Steuererklärung komplett zurückgeholt werden können. Ein Ferienjob ist beitragspflichtig zur Sozi- alversicherung. Wird pro Jahr nicht mehr als an 70 Arbeitstagen oder drei Monaten am Stück gearbeitet, fallen keine Sozialversiche- rungsbeiträge an – egal, wie viel in dieser Zeit verdient wird. Eine bestehende Familienversi- cherung oder die Krankenversicherung als Stu- dent wird durch diese befristete Beschäftigung nicht berührt. Mehrere befristete Beschäfti- gungen innerhalb eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet. Eine Anrechnung des Hinzuverdienstes auf das Kindergeld erfolgt nicht, soweit sich das Kind in einer Erstausbildung bzw. in einem Erststudium befindet. Beim BAföG bleibt ein Hinzuverdienst von bis zu 4.880 Euro anrech- nungsfrei soweit Rentenversicherungspflicht in der Beschäftigung besteht und kein weiteres Einkommen zu berücksichtigen ist. Damit der Arbeitgeber die erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung vornehmen und die Steuern abführen kann, benötigt er vom Ferienjobber – soweit bereits vorhanden – die Rentenversicherungsnummer, die Steu- eridentifikationsnummer sowie eine aktuelle Schul- oder Studienbescheinigung. ELCA fordert Vereinfachungen und die Beseitigung von Unklarheiten Entwurf zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bleibt verbesserungswürdig Den aktuellen Entwurf zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) bei öffentlichen Ausschreibungen bewertet die europäische Gemeinschaft des Garten- und Landschaftsbaus, ELCA, kritisch. Zwar begrüßen die europäischen Landschaftsgärtner grundsätzlich die Einführung der EEE, die Unternehmen bei der Beteiligung an Aus- schreibungsverfahren künftig vorlegen sollen – aus Sicht der ELCA bedeutet der jetzige Ent- wurf jedoch einen zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand für die Unternehmen. Aus diesem Grund fordert die europäische Vereinigung der Landschaftsgärtner weitere Nachbesserungen. So ruft ELCA-Geschäfts- führer Hermann J. Kurth die Europäische Kommission dazu auf, die EEE weiter zu vereinfachen und Unklarheiten zu beseitigen: „Die Eigenerklärung bringt nur dann einen echten Mehrwert, wenn sie kleine und mittel- ständische Unternehmen entlastet. Die Europä- ische Kommission muss deshalb dafür sorgen, dass das Formular ausschließlich die wirklich notwendigen Angaben von den Unternehmen fordert. Außerdem sollte die Abgabe der EEE lediglich erforderlich sein, wenn noch keine entsprechende Qualifizierung nach einem nationalen System vorliegt.“ Grundsätzliches Ziel einer europaweit einheitlichen Form der Eigenerklärung ist es, öffentlichen Stellen und privaten Bietern die Abwicklung einer Ausschreibung zu erleichtern und eine bes- sere Strukturierung der Eignungsprüfung zu ermöglichen. Richard Brink GmbH & Co. KG Görlitzer Straße 1 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Tel: 0049 (0)52 07 95 04-0 Fax: 0049 (0)52 07 95 04-20 Gebäudeschutz fängt im Vorfeld an! Dränage- und Entwässerungssysteme für Fassade, Dach und Hof. Weitere Produkte und Infos finden Sie unter: www.richard-brink.de Anzeige Tel: 0049 (0)52079504-0 Fax: 0049 (0)52079504-20

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