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Landschaft Bauen und Gestalten 4|2015

Aktuell | 5 LandschaftBauen&Gestalten04/2015 QUALITÄT AUF RÄDERN Telefon: 0 25 41 / 80 178-0 · www.krampe.de Kein Stress auf der Baustelle mit der HP20 Gewerbliche Zulassung nach StVZO RZ_Anz_HP20_94x69_2015_D.indd 1 25.02.15 13:43 Anzeige und Know-how zunehmen. Ich verweise in diesem Zusam- menhang auch auf die jüngste Ent- scheidung von Bundesbauministe- rin Dr. Barbara Hendricks, die für die Städtebauförderung 2015 plant, besonders das Thema „Grün in der Stadt“ stärker zu berücksichtigen. Ein Erfolg, der auch auf die Charta Zukunft Stadt und Grün zurückzu- führen ist, die – getragen von mitt- lerweile über 40 Unterzeichnern aus Wirtschaft und Gesellschaft –, das Potenzial und den Nutzen von urbanem Grün aufzeigt. Wirft man einen Blick auf die Azubi-Zahlen, ist festzustellen: eine Ausbildung zum Land- schaftsgärtner ist offensichtlich bei den jungen Leuten gefragt ... Forster: Seit Jahren stellt der GaLaBau fast 70 Prozent aller Auszubildenden im Gartenbau. Der Grund dafür liegt zum einen in der anhaltend guten wirtschaftli- chen Lage der Branche begründet und zum anderen in der voraus- schauenden Tarifpolitik, die seit Jahren das Interesse an dem Beruf Landschaftsgärtner erhöht und besonders die Nachwuchskräfte im Garten- und Landschaftsbau im Blick hat. Zudem steht der Branche mit dem Ausbildungsförderwerk des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (AuGaLa) ein Instrument zur Verfügung, das die Ausbildungsbetriebe bei der Nach- wuchswerbung, der Finanzierung überbetrieblicher Ausbildungsmaß- nahmen und der Weiterbildung der Ausbilder unterstützt und somit die hohe Qualität der Ausbildung sicherstellt. Aus diesem Grund ist die Zahl der Ausbildungsverhält- nisse im hart umkämpften Wettbe- werb um Nachwuchskräfte bei den gewerblichen Betrieben mit 6.623 gleichbleibend stabil. Damit bilden die gewerblichen Betriebe knapp drei Viertel der angehenden Land- schaftsgärtner aus. Die Umsatzentwicklung im GaLaBau seit 2004. Im Jahr 2014 erzielte die Branche einen Jahresumsatz von 6,84 Milliarden Euro. Grafik: BGL Steuerliche Absetzbarkeit bleibt – zumindest vorerst Forster befürwortet Beibehaltung des Handwerkerbonuses Die Berliner Koalition verschiebt das Förderprogramm zur Gebäude- dämmung. Damit bleibt es für die Bürger vorerst auch bei den gelten- den steuerlichen Absetzbarkeits- regeln für Handwerkerleistungen. BGL-Präsident August Forster betonte: „Wir befürworten die aktu- elle Entscheidung der Bundesregie- rung, die bestehende Regelung des Handwerkerbonuses nicht zu ver- ändern. So wichtig die energetische Gebäudesanierung ist, der BGL hatte sich von Anfang an gegen eine Finanzierung der Sanierung über den Steuerbonus auf Handwer- kerleistungen ausgesprochen und dies in zahlreichen Kontakten mit politischen Entscheidern verdeut- licht. So hatten wir unter anderem bei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble um die Beibehaltung des Handwerkerbonuses geworben. Denn für die Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sport- platzbaus ist der Handwerkerbonus von großer Bedeutung. Er ist ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit – entsprechend der Absicht der Bundesregierung bei Einführung dieses Steuerbonu- ses. Überdies hat die Regelung den Firmen des GaLaBaues eine Reihe von kleineren Aufträgen gesichert, die für den Unternehmenserfolg durchaus wichtig sind und sonst in der Schwarzarbeit verloren gegan- gen wären. Eine Beschneidung der jetzigen Regelung wäre deshalb ein belastender Rückschritt gewe- sen – nicht nur für die GaLaBau- Branche. Wir sind froh, dass sich der Einsatz gelohnt hat. Aber wir werden das Thema sicher weiter beobachten müssen.“ Diskussion um den Handwerkerbonus Um die steuerliche Förderung bei der Gebäudesanierung zu finan- zieren, war eine Veränderung beim sogenannten Handwerkerbonus vorgesehen. Dieser ermöglicht es Eigenheimbesitzern, Handwer- kerrechnungen für Arbeiten steuerlich geltend zu machen, die dem Erhalt oder der Sanierung dienen. So lassen sich der Arbeitslohn zu 20 Prozent sowie Fahrt- und Materialkosten bis zu einer Summe von maximal 1.200 Euro steuerlich anrechnen. Mit der ursprünglich angedachten Regelung sollten nur noch Handwerkerrechnungen ab 300 Euro anrechenbar sein. Von der Möglichkeit, private Handwerker- rechnungen von der Steuer abzusetzen, machten bundesweit zuletzt neun Millionen Steuerpflichtige Gebrauch. „Der Handwerkerbonus ist ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.“ BGL-Präsident August Forster Telefon: 02541 / 80178-0 · www.krampe.de RZ_Anz_HP20_94x69_2015_D.indd 125.02.1513:43

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