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Landschaft Bauen und Gestalten 03|2015

Die flexible Rasenkante für Garten, Wege, Teich und Beete terra-S GmbH 94081 Fürstenzell tel. 08502 9163-0, fax -20 info@gartenprofil3000.com www.gartenprofil3000.com Gartenprofil3000 Einfacher Einbau Anzeige Bitte beachten: Regionale Feiertage sind nicht berücksichtigt. Die Schonfrist gilt nicht bei Barzahlung oder bei Übergabe oder Übersendung von Schecks. Steu erte rmine Mä rz 2 0 1 5 Steuerarten für Zeitraum Termin letzter Tag der Schonfrist Umsatzsteuer Februar 2015 (ohne Fristverlängerung) Januar 2015 (mit Fristverlängerung) 10.03.2015 13.03.2015 Lohnsteuer, Lohnkirchensteuer Februar 2015 10.03.2015 13.03.2015 Vorauszahlungen Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Körperschaftsteuer I. Quartal 10.03.2015 13.03.2015 Vorauszahlungen Gewerbesteuer, Grundsteuer keine keine keine 20 | Aus- und Weiterbildung LandschaftBauen&Gestalten03/2015 Zusatz-Aufgabe mit Perspektive Sachverständige für den GaLaBau gesucht Nicht nur bei juristischen oder fiskalischen Auseinandersetzun- gen, sondern auch bei der Beur- teilung von spezifischen Sach- verhalten durch Behörden oder Private ist Expertenwissen gefragt. Dies gilt auch für den Garten- und Landschaftsbau – auch hier ver- lassen sich Gerichte, Behörden oder Versicherungen häufig auf die Expertise von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbv). Auch Unternehmen und Privatpersonen greifen zunehmend auf deren Gutachten zurück. Ihnen fällt dabei die wichtige Aufgabe zu, auf neutrale, nüch- terne Weise die oft kompliziertes- ten Konfliktfälle aufgrund ihrer speziellen Fachkenntnisse zu unter- suchen und unbeeinflusst von den beteiligten Parteien eine nachvoll- ziehbare und inhaltlich belastbare Analyse zu den strittigen Punkten vorzulegen. Diese Dienstleistungen können schon während der Ausfüh- rungszeit erforderlich werden oder bei Auseinandersetzungen um die Abnahme oder bei Mängeln, die während der Verjährungsfrist für die Gewährleistung auftreten. Dies alles stellt hohe Anforde- rungen an die Sachverständigen, die neben einem hohen Maß an Fachwissen auch ein ganzes Bün- del an Fertigkeiten mitbringen müssen. So verwundert es nicht, dass diese Tätigkeit auch für Unternehmer aus dem GaLaBau in Frage kommt – verfügen diese doch über ein umfangreiches aus der Praxis stammendes Experten- wissen und Fingerspitzengefühl. Gerade für Unternehmer öffnen die Aufgaben als Sachverständige ein anspruchsvolles Gebiet – mit der Aussicht auf eine Zusatz- Karriere. Angesichts der hohen Nachfrage für Sachverständige im GaLaBau wird ständig nach geprüften Unternehmer-Experten gesucht. Dies gilt vor allem für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Garten- und Landschaftsbau. Hohe Anforderungen Um die öffentliche Bestellung zu erlangen, muss der Sachverstän- dige ein entsprechendes Prüfver- fahren bei der jeweiligen vom Staat beauftragten Bestellungskörper- schaft absolvieren. Dies sind vor allem Architekten-, Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, Ingenieur- sowie Landwirtschafts- kammern. Mit schriftlichem Antrag und Vorlage der in den Antrags- formularen geforderten Nachweise (zum Beispiel Ausbildung, Berufs- praxis, Fortbildungsnachweise, Gutachten) erfolgt der erste Schritt. Die Unterlagen werden von der bestellenden Körperschaft geprüft. Nach Erfüllung der Voraussetzung wird der Antragsteller anschließend vor einer Prüfungskommission zu einem Fachgespräch geladen oder schriftlichen und mündlichen Prü- fungen unterzogen. Werden diese erfolgreich absolviert, steht einer öffentlichen Bestellung nichts mehr im Wege. Der öffentlich bestellte Sachverständige ist darauf verei- digt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Jedem, dem ein Gut- achten eines öffentlich bestellten Sachverständigen vorgelegt wird, kann sich auf die Neutralität und die entsprechenden Ergebnisse ver- lassen. Neben der fachlichen Eig- nung müssen Sachverständige auch eine starke Persönlichkeit besitzen, um möglichem Druck seitens der Betroffenen zu widerstehen. Über- dies müssen sie in der Lage sein, ihre Analysen in leicht verständ- licher Weise auch für Laien nach- vollziehbar zu Papier zu bringen. Bestellungsvoraussetzungen Der Sachgebietsbereich des Gar- ten- und Landschaftsbaus sowie des Sportplatzbaus umfasst die Bestellungsgebiete:   • Garten- und Landschaftsbau – Herstellung und Unterhaltung  • Sportplatzbau – Herstellung und Unterhaltung  • Wertermittlung von Freianlagen – Gärten, Grünanlagen, Gehölze  • Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen Die Bestellung kann sich auf eines oder mehrere der vorgenannten Sachgebiete erstrecken. Das jewei- lige Bestellungsgebiet entspricht dem Bestellungstenor, weitere Unterteilungen bestehen nicht.  Den Bestellungsvoraussetzungen liegt die Terminologie der über- greifenden und der besonderen Fachkenntnisse zugrunde. Unter übergreifenden Fachkenntnissen werden solche verstanden, die über die Kenntnisse der beruflichen Ausbildung hinausgehen, aber kein Detailwissen voraussetzen. Der Nachweis der besonderen Fach- kenntnisse ist für die Bestellungs- sachgebiete erforderlich. LLInformationen zu den Bestel- lungsvoraussetzungen können sowohl beim BGL als auch beim Institut für Sachverständigenwesen unter www. ifsforum.de oder bei der Arbeitsge- meinschaft Sachverständige Gartenbau – Landschaftsbau – Sportplatzbau e. V. unter www.ag-sachverstaendige.de bezogen werden. tel. 085029163-0, fax -20 Steu erte rmine Mä rz 2015 10.03.201513.03.2015 Februar 201510.03.201513.03.2015 I. Quartal 10.03.201513.03.2015

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