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Landschaft Bauen und Gestalten 12|2014

GaLaBau intern | 33 LandschaftBauen&Gestalten12/2014 VGL Baden-Württemberg fordert mehr Sachlichkeit Diskussion zur Novellierung der Landesbauordnung Die grün-rote Landesregierung will in Baden-Württemberg eine Novellierung der Landesbauord- nung (LBO) umsetzen. Im Geset- zesentwurf vom Juni diesen Jahres fasst die Landesregierung das Vorhaben folgendermaßen zusammen: „Die Änderungen in der Landesbauordnung dienen einerseits dem Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und anderer- seits der persönlichen Sicherheit der Menschen.“ Inzwischen hat sich eine breite Debatte in der Öffentlichkeit und in den Medien entwickelt. Mit Stichwörtern wie „Zwangs- begrünung“ oder „Efeu-Pflicht“ wird eine grundlegende politische Frage gestellt: Greift der Staat hier zu weit in private Belange ein? Vertreter der Wohnungswirt- schaft befürchten Probleme mit Investoren, andere sprechen von „Bevormundung“ und „Rege- lungswut“. Es gibt aber auch klare Befürworter der Initiative, die vor allem darauf abheben, dass Freiwilligkeit nicht zuverlässig zur guten Tat führt. „Schließlich gibt es ja beim Häuserbau auch andere Vorschriften, die nicht ins Belie- ben der Bauherren gestellt sind“, so Thomas Heumann, Vorstands- vorsitzender vom Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Baden-Württemberg e.V.. Ihn ärgern Kommentare wie „Konjunkturprogramm für Gärt- ner und Juristen“. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass dieses Thema derzeit öffentlich diskutiert wird“, sagt Heumann. Es gehe ja auch nicht um Zwangsmaßnahmen, betont er und plädiert für Klartext in der öffentlichen Diskussion. Im Gesetzentwurf heißt es: Sollte eine Begrünung von Grund- stücken nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich sein, „sind die baulichen Anlagen zu begrünen, zum Beispiel durch Dach- oder Fassadenbegrünung, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung dies zulassen und die Maßnahme für die Bauherrin oder den Bauherrn wirtschaftlich zumutbar ist.“ Diese Formu- lierung ist laut VGL nur eine Konkretisierung der schon heute möglichen Praxis. Auch bisher konnte in Baden-Württemberg beispielsweise die Dachbegrünung über die Landesbauordnungen (Gestaltungssatzung) festgesetzt werden. Heumann: „Aber diese Möglichkeit ist über viele Jahre nur hier und da wirklich genutzt worden. Wenn schon vor 20 Jah- ren auf Basis solcher Regelungen mehr getan worden wäre, sähen unsere Städte heute anders aus, die Luftqualität wäre besser und das Klima angenehmer.“ An den Vorteilen einer stärkeren Begrü- nung insbesondere in Innenstädten gibt es ja keine Zweifel. Vielmehr besteht quer über die politischen Parteien und in der Öffentlichkeit ein breiter Konsens, dass es in Zukunft mehr Grün in den Städten zum Wohle der Bürger und Bürge- rinnen geben muss. Im Gesetzentwurf heißt es: Sollte eine Begrünung von Grundstücken nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein, „sind die baulichen Anlagen zu begrünen, zum Beispiel durch Dach- oder Fassadenbegrünung, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung dies zulassen und die Maßnahme für die Bauherrin oder den Bauherren wirtschaftlich zumutbar ist.“ Die geplante Novellierung der Landesbauordnung, die eine Pflicht zur Begrünung baulicher Anlagen vorsieht, sorgt in Baden-Württemberg für hitzige Diskussionen. Schwabengitter - das Rasengitter! • integrierte Dehnfugen längs und quer • hochelastisches Recyclingmaterial • extrem leicht und schnell zu verlegen • in vier verschiedenen Ausführungen • Lieferung innerhalb von 24 Stunden • 10 Jahre Garantie auf Materialbruch www.Schwabengitter.de Belastbar bis150 to/m 2 Horst Schwab GmbH Haid am Rain 3, 86579 Waidhofen Tel. 08252-90760 • Fax. 08252-907690 Anzeige Herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum!

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