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Landschaft Bauen und Gestalten 12|2014

Das European Arboricultural Council feiert in Venedig sein 20-jähriges Bestehen. Der BGL bietet in Koopera- tion mit der Universität Kassel Prakti- kervorlesungen für Landschaftsplaner und Landschaftsarchitekten an. 2012 Auf der igs in Hamburg feiert die ELCA ihr 50-jähriges Bestehen mit einem internationalen Kongress. Der BGL initiiert die Kampagne Urba- nes Grün. Ziel ist es, in Politik und Verwaltung das Lösungspotenzial von Stadtgrün in den Vordergrund zu rücken. Der BGL entwickelt GaLaBau- Themenfilme für den Online-Einsatz. Der Ausbildungstarifvertrag sieht eine Ost-West-Angleichung bei der Auszubildendenvergütung vor. 2013 Vorstellung der Charta „Zukunft Stadt und Grün“ auf der Bundespressekonferenz sowie Übergabe an Bundes­ ministerin Hendricks. 39 Institutionen, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen unterstützen die Initiative. Das OLG Karlsruhe bestätigt die landschaftsgärtnerische Prägung als Abgrenzungsmerkmal zum Straßenbauer-Hand- werk auch im Wettbewerbsrecht vor den Zivilgerichten. In Berlin findet der Jubiläumskongress „Grün für die Gesell- schaft – die Gesellschaft für Grün“ zum 50-jährigen Jubiläum des BGL statt. 2014 Aktuell | 17 LandschaftBauen&Gestalten12/2014 Innovative Finanzierungsmodelle für öffentliches Grün Kompensationsmaßnahmen in grüne Infrastruktur Die Entwicklung und der Erhalt urbaner Grünflächen werden aufgrund der zunehmenden Urbanisierung immer wichtiger. Angesichts der angespannten Haushaltslage in vielen Kommu- nen und des damit verbundenen Investitionsstaus in urbanes Grün fordert der Bundesver- band Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL), neue und moderne Finanzierungsmög- lichkeiten für öffentliches Grün konsequenter anzuwenden. „Dass es durchaus Ideen und Vorschläge für intelligente Finan- zierungskonzepte gibt, haben wir in unserer Studie ,Innovative Finanzierungsmodelle für öffent- liches Grün‘ aufgezeigt“, erklärt BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann Kurth. Eine bisher wenig genutzte Finanzierungsmöglichkeit stellen beispielsweise die Kompen- sationsmaßnahmen für Eingriffe in der freien Landschaft dar, bei der Kommunen den Verursacher eines Umweltschadens zur Verantwor- tung heranziehen können, indem der verursachte Schaden zum Beispiel durch die Neuanlage oder Aufwertung von Grünflächen in der Stadt kompensiert wird. Rechtlich zulässig Dass diese Form der Investition in Grüne Infrastruktur rechtlich zulässig ist, zeigt die Ausarbeitung der Juristin Maria Geismann von der Universität Bonn. Die Rechts- anwältin untersuchte, ob Eingriffe in Natur und Landschaft durch Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete kompensiert werden kön- nen. Das Ergebnis zeigt, dass die Entwicklung, Aufwertung oder Pflege grüner Infrastruktur inner- halb der Städte und Gemeinden als Kompensationsmaßnahmen recht- lich möglich sind und sowohl von der Eingriffsregelung des Bundes­ naturschutzgesetzbuches wie auch des Baugesetzbuches umfasst werden. Kommunen können somit Angebotsplanungen erarbeiten, die Flächen in besiedelten Bereichen bereits als Kompensationsflächen auszeichnen und damit öffentliches Grün als Ausgleichs- und Ersatz- maßnahme den Bauträgern und Investoren beziehungsweise den planenden Behörden anbieten. „Selbstverständlich müssen die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fachlich geprüft werden. Aber das Beispiel der Kompensationsmaß- nahme zeigt, dass den Kommunen intelligente Finanzierungsmög- lichkeiten für öffentliches Grün zur Verfügung stehen – sie müssen nur genutzt werden. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass diese rechtliche Möglichkeit auch bei der derzeitigen Ausarbeitung der Bundeskompensationsverordnung aufgegriffen wird“, so Kurth. LLDer Aufsatz von Rechtsanwältin Maria Geismann ist downloadbar unter: www.galabau.de/eingriffsregelung- geismann.pdfx Die Studie „Innovative Finanzierungs- modelle für öffentliches Grün“ ist downloadbar unter: www.galabau.de/ Rain BirdAcademy2014/2015 Seminare für Beregnungs-Profis. Jetzt informieren und dabei sein! Vorsprung durch Profi-Wissen ✔ Theorie und praktische Anwendung! ✔ Fundierte Hydraulik-Grundkenntnisse. ✔ Installation Zentralsteuersysteme. ✔ Anerkannte Weiterbildung mit Zertifikat. Rain Bird Deutschland GmbH Anmeldung: mkneip@rainbird.eu Rain Bird Academy – Seminartermine auch in Ihrer Nähe! Gadebusch (Mecklenburg-Vorpommern): 02.12.–03.12.2014, Verl (bei Gütersloh): 09.12.–11.12.2014, Geisenheim (Hessen): 20.01.–23.01.2015, Veitshöchheim (bei Würzburg): 27.01.–30.01.2015, Großbeeren (bei Berlin): 03.02.–06.02.2015, Umkirch (bei Freiburg): 26.02.–27.02.2015, Witzenhausen (Hessen): 03.03.–04.03.2015 sowie in Effretikon (Schweiz): 24.02.–26.02.2015 WEITERBILDUNG LOHNT SICH! Anzeige

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