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Landschaft Bauen und Gestalten 11-2014

24 | Recht und Steuern LandschaftBauen&Gestalten11/2014 Einsendeschluss ist am 6. Februar 2015 Landschaftsarchitektur- Preis ausgelobt Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) lobt zum zwölften Mal den Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis aus. Mit dem Preis werden beispielhafte Projekte und deren Verfasser aus- gezeichnet. Gegenstand ist eine sozial und ökologisch orientierte Siedlungs- und Landschaftsentwicklung sowie eine zeitgemäße Frei- raumplanung. Gewürdigt werden herausragende, auch konzeptio- nelle Planungsleistungen, die ästhetisch anspruchsvolle, innovative, ökologische Lösungen aufweisen. Aus dem Pool der eingereich- ten Wettbewerbsarbeiten werden zusätzlich Sonderpreise vergeben in den Kategorien:
 Wohnum- feld, 
Infrastruktur und Land- schaft, 
Nachhaltige Außenanlagen und 
Licht im Freiraum. Um die Preise können sich Landschaftsarchitekten, Personen mit einem Studienabschluss in den Fachrichtungen Landschaftsarchi- tektur/Landespflege und darüber hinaus Arbeitsgemeinschaften mit vorstehend genannten Personen bewerben. Insbesondere Auftrag- geber/Bauherren sind eingeladen, Arbeiten von Teilnahmeberechtig- ten einzureichen. Der Einsende- schluss ist der 6. Februar 2015. Die Ehrung erfolgt im Rah- men einer Festveranstaltung am 18. September 2015 in Berlin. Aus diesem Anlass werden die prämierten und gewürdigten Arbeiten der Öffentlichkeit vor- gestellt, unter anderem in Form einer Publikation, dem inzwischen achten Band zum Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis und zu zeitgenössischer deutscher Landschaftsarchitektur. Für die Schirmherrschaft hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und  Reaktor- sicherheit Dr. Barbara Hendricks zugesagt. Förderer des Deutschen Landschaftsarchitektur-Preises 2015 ist unter anderem der Bun- desverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. LLAlle Informationen zum Wett- bewerb sind unter www.deutscher- landschaftsarchitektur-preis.de zusam- mengefasst. Bitte beachten: Regionale Feiertage sind nicht berücksichtigt. Die Schonfrist gilt nicht bei Barzahlung oder bei Übergabe oder Übersendung von Schecks. Steuertermine November 2014 Steuerarten für Zeitraum Termin letzter Tag der Schonfrist Umsatzsteuer Oktober 2014 (ohne Fristverlängerung) September 2014 (mit Fristverlängerung) 10.11.2014 13.11.2014 Lohnsteuer, Lohnkirchensteuer Oktober 2014 10.11.2014 13.11.2014 Vorauszahlungen Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Körperschaftsteuer keine keine keine Vorauszahlungen Gewerbesteuer, Grundsteuer IV. Quartal 17.11.2014 20.11.2014 Terrassenprofile Krone Kunststoffsysteme Telefon: 0160 2 25 25 01 · www.govadeck.de·E-Mail:kontakt@govadeck.de R Anzeigen Romantischer Torbogen www.santuro-mauern.de Tel.: 0 35 81 / 31 88 40 Fax: 0 35 81 / 31 88 41 www.bau-industrietechnik.de Bau-&Industrietechnik Sommer ® DONGIL Gummiketten Europas No.1 im Ersatz

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