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Landschaft Bauen und Gestalten 06/2014

Auch im Garten- und Landschaftsbau möglich Im Minijob maximal fürs Alter vorsorgen Betriebsrente für geringfügig Beschäftigte? Was zunächst etwas abwegig klingt, kann sich bei näherem Hinsehen als intelligente Kombination für Mitarbeiter in der Branche des GaLaBaus herausstellen. Knapp sieben Millionen Men- schen haben in Deutschland eine geringfügige Beschäftigung, kurz „Minijob“ genannt. Ihre Betriebe zahlen für sie jeweils 30 Prozent an Steuern und Sozialabgaben; davon gehen zwei Prozent als pauschale Lohnsteuer unmittelbar an den Fiskus, 13 Prozent an die Krankenkasse und 15 Prozent an die Deutsche Rentenversicherung. Die Mitarbeiter selbst bekommen ihren Lohn damit quasi „brutto für netto“ ausgezahlt. Auch im GaLaBau wird dieses Instrument regelmäßig genutzt. Zum Jahresbeginn 2013 haben sich die gesetzlichen Rahmenbe- dingungen geändert und die obere Lohngrenze wurde von 400 Euro auf 450 Euro erhöht. Außerdem gelten Minijobber seitdem in der Rentenversicherung als versiche- rungspflichtig, sobald sie eine neue Arbeit annehmen oder in ihrer bisherigen Beschäftigung mehr als 400 Euro verdienen. Versicherungspflicht bringt einigen Mehrwert Der Rentenbeitragsatz für einen Minijob klettert durch die neue obligatorische Versicherungspflicht auf den derzeitigen Standard von 18,9 Prozent. Den Mehraufwand von 3,9 Prozent gegenüber den 15 Prozent des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer tragen; bei 450 Euro Einkommen sind das monatlich 17,55 Euro. Er bekommt dafür aber eine ganze Reihe von Vorteilen: Seine Tätigkeit wird dem Minijobber in der Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeit angerechnet; das ist besonders wichtig, wenn er eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchte. Außerdem darf er medizinische Rehabilitationslei- stungen wie eine Kur in Anspruch nehmen. Und schließlich zählen die Beitragszeiten des Minijobs bei der 35-jährigen Wartezeit für das vorgezogene Altersruhegeld ab 63 Jahren voll mit. Das wiederum kann bei einer entsprechenden Ver- sicherungsvita ein entscheidender Mosaikstein sein. Die Versicherungspflicht gilt für alle Minijobs, die seit dem 1.1.2013 neu eingegangen wor- den sind oder bei denen sich die Bezüge über 400 Euro hinaus erhöht haben. Bei älteren Beschäf- tigungsverhältnissen ist der Ver- zicht auf die Versicherungsfreiheit gesondert zu erklären (für Mini- jobber in Privathaushalten gelten etwas abweichende Regeln). In der Rentenversicherung als pflichtversichert zu gelten und aufzuzahlen, war schon bisher möglich. Neu ist nun aber: Wäh- rend die Versicherungspflicht frü- her vom Minijobber nur über ein Antragsverfahren zu erreichen war, ist sie jetzt automatisch vorgese- hen. Will er sie nicht, muss er das ausdrücklich mitteilen. Weil viele Minijob-Arbeits- verhältnisse zeitlich begrenzt sind, hat sich die Neuerung in der Statistik bereits kurzfristig bemerkbar gemacht: Die Anzahl versicherungspflichtiger Minijob- ber stieg im ersten Halbjahr 2013 steil an und liegt jetzt bei mehr als 900.000. Besonders hohe Förderquote bei Riester Als Rentenversicherungspflich- tige haben Minijobber einen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung. Das ist dann interessant, wenn ein Betroffener aufgrund seines Status ansonsten nicht zum Kreis der Begünsti- gten zählen würde. Bei einem Eigenaufwand von maximal 62 Euro jährlich fließen so 216 Euro plus Kinderzulagen in den Ver- trag. Mindestens 71 Prozent des Gesamtbeitrags eines Minijobbers übernimmt also regelmäßig der Staat. Mit Kindern ist diese Quote sogar noch deutlich höher. Zusätzliche Betriebsrente plus Minijobvorteile empfiehlt sich … bei Mehrarbeit Relativ häufig sind Minijobs in Familien mit Kindern anzutreffen, wenn der Ehepartner hinzuver- dient. Ein solches geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist für sie oft günstiger als eine reguläre Teilzeitbeschäftigung, wo der Net- toverdienst durch die ungünstige Steuerklasse V plus Sozialabgaben stark sinken würde. Die Rentenansprüche, die sich damit aufbauen lassen, sind aller- dings gering. Da kann es sehr attraktiv sein, wenn der Minijobber seine Arbeitszeit über den Rahmen der 450 Euro hinaus verlängert und mit seinem Chef vereinbart, dass dieser den Mehrlohn nicht bar ausbezahlt, sondern in eine betriebliche Altersversorgung ein- bringt. Finanziell belastet das den Arbeitgeber nicht zusätzlich, denn die Betriebsrentenbeiträge sind für ihn genauso wie für seinen Mitar- beiter steuer- und sozialversiche- rungsfrei. Auf diese Weise kann ein Minijobber insgesamt deutlich mehr als 450 Euro verdienen und dennoch die erwähnten Brutto- für-Netto-Vorteile des Minijobs mitnehmen. … zur Motivation der besten Mitarbeiter Eine betriebliche Altersversor- gung bietet sich natürlich auch an, wenn ein Unternehmer einen bewährten Minijobber, der ohnehin schon an der 450-Euro-Grenze verdient, besonders motivieren und belohnen will. Der Mitarbeiter hat so die Perspektive auf eine zusätzliche Rente, gleichzeitig bleibt ihm das relativ hohe Netto- Auszahlungsniveau seines Mini- jobs erhalten. … und vor allem für mitarbeitende Familienangehörige Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung sind ganz gene- rell bei Ehegatten und Kindern sehr attraktiv, die im gemeinsamen Familienbetrieb als Arbeitnehmer beschäftigt sind. Hier kommt hinzu, dass ihr Gehalt einschließ- lich aller Nebenkosten zu den Betriebsausgaben zählt, welche die betrieblichen Steuern entsprechend mindern. Die Finanzbehörden haben übli- cherweise kein Problem mit der Anerkennung, wenn im Rahmen einer Entgeltumwandlung Teile eines angemessenen Gehalts, das in dieser Höhe schon länger gezahlt wird, in eine Betriebsrente fließen. Etwas kritischer sind sie, Was Rentenversicherungs- pflicht und 3,9 Prozent Mehrbeitrag bringen • Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente • volle Anrechnung bei den Wartezeiten • ein Jahr Arbeit im Minijob (bei 450 Euro Gehalt) führt aktuell zu einer Altersrenten- anwartschaft von 4,46 Euro • Recht auf jährliche Riester- Grundzulage 154 Euro • Recht auf jährliche Riester- Kinderzulage 185 Euro (300 Euro für ab 2008 Geborene) • Recht auf Riester-Zulage für Ehegatten, die nicht zum geförderten Personenkreis gehören LandschaftBauen&Gestalten06/2014 16 | Betriebswirtschaft

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