e g i e z n A Rücknahmepflicht von Verpackungen im GaLaBau beachten! Seit dem 3. Juli 2021 gilt das neue Verpackungsgesetz. GaLaBau-Betriebe betrifft das neue Gesetz indirekt. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) sieht aber Chancen für eine Entlastung der Branche und für einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen. L ieferanten, die Waren in Transport- verpackungen an GaLaBau-Betriebe liefern, sind jetzt gesetzlich verpflich- tet, über die Rücknahme der Verpackungen zu informieren – zum Beispiel durch klare Angaben auf dem Lieferschein“, erklärt BGL- Vizepräsident Gerald Jungjohann. Die Liefe- ranten müssen verbindlich nachweisen kön- nen, dass die Rücknahme tatsächlich erfolgt ist („Rücknahmenachweis“). Diese Angaben sollten GaLaBau-UnternehmerInnen unbe- dingt prüfen. Dies gilt für: • Verkaufs- und Transportverpackungen, • Verkaufs- und Umverpackungen, die nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, also mit ° Stoffen & Gemischen, die im Handel dem Selbstbedienungsverbot unterliegen, Verpackungsgesetz: Wichtiges Wissen für GaLaBau-Betriebe Betriebe, die Pflanzen oder Baumate- rial liefern, müssen jetzt die Verpackun- gen zurücknehmen und einer Verwertung zuführen. Diese muss den Vorgaben des Verpackungsgesetzes entsprechen. Das ist vom Lieferanten auch in nachprüfba- rer Form zu dokumentieren. Sollte das im Einzelfall nicht möglich sein, können abweichende Vereinbarungen zwischen Hersteller/Vertreiber/EndverbraucherIn- nen über den Ort der Rückgabe oder die Kostenregelung getroffen werden. Diese Pflichten können Betriebe selbst erfüllen oder Dritte damit beauftragen. Achtung: GaLaBau-Betriebe müssen diese Registrierungs- und Dokumentations- pflichten nur dann erfüllen, wenn sie selbst mit Waren handeln, also mit Ware befüllte Verpackungen selbst in Verkehr bringen. ° Pflanzenschutzmitteln, deren Anwen- dung auf Profis beschränkt ist, ° MDI-Gemischen (zum Beispiel sogenann- ter Bauschaum), ° Ölen, flüssigen Brennstoffen und weite- ren, ähnlichen Stoffen, ° Mehrwegverpackungen. Entsorgungsaufwand im Garten- und Landschaftsbau wird kleiner Gleichzeitig kann das neue Gesetz für GaLaBau-Betriebe ein langjähriges Problem lösen: Bisher nahmen Entsorgungsdienstleis- ter Verpackungen meist nicht mit, obwohl sie dazu verpflichtet waren. Durch die Rücknah- mepflicht wird sich diese Situation zugunsten der GaLaBau-Betriebe verbessern. „Das Verpackungsgesetz birgt nicht nur die Chance, den Entsorgungsaufwand im Garten- und Landschaftsbau zu verringern“, so Jungjohann. „Es wird auch dazu beitragen, dauerhaft das Müllvolumen bei Pflanz- und Baumaterial schon direkt an der Quelle zu reduzieren, wie durch den Wegfall von Ver- packung oder durch Ressourcen schonende Alternativen.“ Mit dem Verpackungsgesetz werden Vor- gaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie und der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt, insbesondere • die Einführung eines Mindestanteils an wiedereingebauten, recycelten Rohstoffen aus Kunststoffen, • eine erweiterte Herstellerverantwortung (Nachweispflichten), • eine bessere Getrenntsammlung und mehr Recycling, • Mehrwegalternativen zu Einwegverpackungen, • klare Anforderungen an eine Umweltstatistik. Das Gesetz trat am 3. Juli 2021 in Kraft, ein- zelne Regelungen treten später in Kraft. L Weitere Informationen bietet die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungs- register mit dem Register LUCID: www.verpackungsregister.org www.graf-online.de*unverbindliche Preisempfehlung Flachtank Platin 1.500 LiterFlachtank Platinl Sparen Sie bis zu 50 % Trinkwasserl Komplettpakete für Gartenbewässerung, WC und WaschmaschineINKL. LIEFERUNGFestland BRD,Bordsteinkanteunabgeladen REGENWASSER-NUTZUNG MIT SYSTEMab € 775,–*Inklusive Lieferung