24 | GaLaBau intern GaLaBau intern | 25 Die Mitgliederversammlung des Fachverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Schleswig-Holstein e. V. fand unter Corona- konformen Bedingungen im Gartenbauzentrum Ellerhoop statt. Foto: FGL S.-H. FGL Schleswig-Holstein bestätigt Vizepräsidenten im Amt Ursprünglich hätte die diesjährige Jahreshauptversammlung des Fachverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Schleswig-Holstein e. V. (FGL S.-H.) im März in der ACO Academy in Büdelsdorf stattfinden sollen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde sie verschoben und der interne Versammlungsteil am 2. Oktober unter Corona-konformen Bedingungen im Gartenbauzentrum Ellerhoop nachgeholt. D ie anwesenden Verbandsmitglieder entlaste- ten das Präsidium für das vorausgegangene Geschäftsjahr und genehmigten den Haushalt 2020. Das langjährige Präsidiumsmitglied Markus Prehn stellte sich zur Wiederwahl und wurde einstim- mig in seinem Amt bestätigt. Prehn ist amtierender Vize-Präsident des schleswig-holsteinischen Landes- verbandes und wird sich als solcher auch zukünftig umfassend für die Verbandsarbeit engagieren. Zeitverzögerte Corona-Effekte In seinem Bericht aus dem Präsidium prognosti- zierte der Präsident des FGL S.-H., Mirko Martensen, dem Garten- und Landschaftsbau einen zeitverzöger- ten Negativeffekt der Coronakrise: „Die Landschafts- gärtner waren und sind in der glücklichen Lage, wäh- rend der Pandemie durchgehend weiterarbeiten zu können. Dadurch sind uns so gut wie keine Aufträge weggebrochen. Aber gerade im Öffentlichen Bereich werden Ausschreibungen aktuell verstärkt zurückge- halten. Deshalb stellen wir uns darauf ein, dass es hier zu deutlich spürbaren Auftragsrückgängen kom- men wird“, so Martensen. Überbetriebliche Ausbildung läuft weiter Aus der Überbetrieblichen Ausbildung hatte Achim Meierewert, Geschäftsführer des FGL S.-H., Positives zu vermelden: „Wie alle Landesverbände haben auch wir während des Lockdowns alle Lehrgänge der Über- betrieblichen Ausbildung vorübergehend eingestellt. Es ist uns aber gelungen, die Ausbildungseinheiten komplett nachzuholen, und wir gehen aktuell davon aus, dass es keine weiteren Ausfälle geben wird.“ Bis Weihnachten, so Meierewert weiter, fänden jede Woche durchgehend Lehrgänge statt, auch während der Ferienzeiten. „An dieser Stelle geht mein Dank an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Über- betrieblichen Ausbildung, die diese Mehrbelastung uneingeschränkt mittragen und so die lückenlose Schulung der Nachwuchskräfte ermöglichen“, betonte der Verbandsgeschäftsführer. Dem Personalmangel entgegenwirken Zum Abschluss der Mitgliederversammlung hörten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Vortrag von Sascha Kleinhaus, Geschäftsführer der Galabau Personal K & K GmbH. Das Joint-Venture-Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, dem Fachkräftemangel im Garten- und Landschaftsbau durch ein gezieltes Recruiting in Europa entgegenzutreten. Vermittelt werden kurz- und langfristige Arbeitskräfte, die eine Vergütung gemäß dem gültigen Tarifvertrag für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau erhalten. Die Galabau Personal K & K GmbH ist seit Januar dieses Jahres Fördermitglied des FGL S.-H.. Mitgliederversammlung Anzeige Foster – digitale Arbeitssicherheit w Das Thema Arbeitssicherheit verursacht bei vielen Unternehmern Bauchschmerzen. Neben der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung steht der Betriebsleiter auch in der Verantwortung, seine Mitarbeiter fach- und zeitgerecht zu unterweisen. 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V. | Verantwortlich: Dr. Robert Kloos | Redaktion: Katrin Block (BGL) | Verlag: GaLaBau-Service GmbH | Anschrift für Herausgeber, Verlag und Redaktion: Haus der Landschaft, Alexander-von- Humboldt-Str. 4, 53604 Bad Honnef, Telefon 02224 77070, Fax 770777, E-Mail bgl@galabau.de, www.galabau.de | Anzeigen: signum[kom – Agentur für Kommunikation, Lessingstr. 25, 50825 Köln, www.landschaft-bauen-und-gestalten.de | Anzeigenleitung: Jörg Hengster, Telefon 0221 9255512, j.hengster@signum-kom.de | Anzeigenberatung: Anja Schweden, Telefon 0221 9255512, a.schweden@signum-kom.de; Anna Billig, Telefon 0221 9255515, a.billig@signum-kom.de | Druck: Strube Druck & Medien GmbH, Stimmerswiesen 3, 34587 Felsberg. Seit 1. November 2020 gilt die Anzeigen preisliste Nr. 41. Die Zeitschrift erscheint mo nat lich. Keine Haftung für unverlangte Sendungen aller Art. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Mei nung des Herausgebers wieder. ISSN 14327953 Anzeige Broschüre aktualisiert: Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat aufgrund der BBiG-Novellierung die überarbeitete Bro- schüre „Ausbildung und Beruf – Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung“ herausgegeben. Zum kostenfreien Download ist die aktualisierte Publi- kation unter www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Ausbil- dung_und_Beruf.pdf abrufbar. Die Printversion der Broschüre kann auch direkt beim BMBF bestellt werden: www.bmbf.de/ publikationen. Neue Umlagesätze für geringfügig Beschäftigte Zum 1. Oktober 2020 haben sich die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung der Minijob-Zentrale für geringfügig Beschäftigte geändert. Diese betragen jetzt: • Umlage 1: 1,00 % (Erstattung bei Krankheitsfall, bisher 0,90 %) • Umlage 2: 0,39 % (Erstattung bei Mutterschaft, bisher 0,19 %) Die Erstattungsleistungen betragen unverändert 80 % (U1) bzw. 100 % (U2). Sofern der Minijob-Zentrale ein Dauer-Beitragsnachweis vorliegt, wird dieser ab dem Beitragsmonat Oktober 2020 automatisch angepasst. Werden die Abgaben monatlich vom Arbeitgeber überwiesen, müssen die neuen Umlagesätze erst- mals zur Fälligkeit am 28. Oktober 2020 angewendet werden. Auslöser für die Anhebung sind zum einen die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und zum anderen die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen. Deutscher Arbeitsschutzpreis: Jetzt bewerben Die Bewerbungsphase für den Deutschen Arbeitsschutz- preis 2021 hat jetzt begonnen. Der Deutsche Arbeitsschutz- preis zeichnet alle zwei Jahre vorbildliches Engagement im Bereich der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit aus. Bewerben können sich Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen, die sich in besonderem Maße im Bereich Arbeitssicherheit und Gesund- heitsschutz engagieren. 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