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bgl-2015-10

GaLaBau intern | 23 „Mittlerweile begrüne ich seit über 30 Jahren Dächer. Besonders, wenn es um außergewöhnliche Dachformen und Begrünungen wie hier beim Ronald McDonald Haus in Essen geht, schätzte ich die Betreuung durch meine Fachberaterin. Sowohl in der Planungsphase als auch während der Ausführung verhilft die enge Zusammenarbeit dem Projekt zum Erfolg“. Jürgen Quindeau, Dipl.-Ing. Grünplanung und Dachdecker Jürgen Quindeau mit Fachberaterin Gundula Jung www.zinco.de Anzeige Ob die aktuelle Gartenschau in Mühlacker, die in Baden-Würt- temberg stattfindenden Bundesgar- tenschauen Heilbronn 2019 sowie Mannheim 2023 oder die inter- kommunale Gartenschau Remstal 2019 (insgesamt 16 Städte und Gemeinden) – all diese Projekte verändern das Stadtbild positiv und nachhaltig. „Weiche“ Standortfaktoren werden immer wichtiger „Gartenschauen“, so die Ver- bandsvertreter, „bieten Städten eine einmalige Chance sich als zukunftsfähige, lebenswerte Stadt zu präsentieren. Gerade die wei- chen Standortfaktoren werden im Wettbewerb um Unternehmen, Arbeitskräfte und zukünftige Bewohner immer wichtiger!“ Interkommunale Gartenschauen wie im Remstal könnten gerade auch für das liebliche Taubertal in einigen Bereichen nicht nur Vision bleiben, sondern dies wäre eine Zukunftsaufgabe, die angegan- gen werden kann, bestätigte auch Reiner Bierig. Übrigens baut die Firma Stahl auch bei der Landesgartenschau Öhringen mit und wird im kom- menden Jahr selbst mit einem Schaugarten präsent sein. Charta Zukunft Stadt und Grün Auch in Städten ohne anste- hendes Gartenschauprojekt muss, nicht nur nach Ansicht der Exper- ten für Garten- und Landschaft, in Sachen „Grün“ so einiges in der Politik vorangetrieben werden. Deshalb hat sich der Bundesver- band Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und gemeinsam mit zahlreichen Part- nern die Charta Zukunft Stadt und Grün herausgegeben. Um den gerade in den Städten alltäglichen Herausforderungen, wie beispiels- weise Klimawandel oder Fein- staubbildung, wirkungsvoll begeg- nen zu können, kann die künftige Stadtentwicklung nicht ohne nachhaltige, grüne Investitionen stattfinden. „Baden-Württemberg braucht Programme, die natürli- ches Grün in den Städten fördern“, betonte Reiner Bierig. „Jetzt ist auch die Politik gefordert, sich für die Neuanlage und den Erhalt von ‚urbanem Grün‘ einzusetzen.“ Dr. Schlegel, die Stadtsoziologie studierte und über Jahrzehnte mit der Stadt Stuttgart sehr vertraut ist, erklärte hierzu: „Stadtbegrünung ist für mich, die ich zu Leben in der Innenstadt meine Abschluss- prüfung an der Uni gemacht habe, ein absolut bekanntes Thema. Und hier im ländlichen Raum gilt es, die Dorfkerne lebens- und liebens- würdig zu gestalten, am besten zusammen mit der Bevölkerung.“ Geplante Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand Das Bayerische Staatsminis- terium der Finanzen hat im Juni 2014 einen mit Bund und Ländern abgestimmten Entwurf zur Neure- gelung der Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand vorgelegt. Die geplante Vorschrift soll am Markt agierende Kom- munen in weiten Teilen von der Umsatzsteuer befreien, was trotz massiver Kritik – dem Vernehmen nach – die nahezu unveränderte Grundlage für die jetzt geplante Änderung des Umsatzsteuer­ gesetzes sein soll. Das bedeutet im Klartext, dass wirtschaftlich tätige Kommunen, insbesondere in dem großen Aufgabenbereich „öffentliche Infrastruktur“, von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Fairer Wettbewerb gefährdet Die geplante Vorschrift hat die Gefährdung von Chancengleich- heit und fairem Wettbewerb zwi- schen privatem und öffentlichem Sektor zur Folge. Im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus ist als Konsequenz die Existenz vieler privatwirtschaftlicher Betriebe bedroht, da öffentliche Aufträge einen erheblichen Umsatzanteil ausmachen und sie selbst bei betriebswirtschaftlich effizienter Aufstellung gegen Betriebe der öffentlichen Hand bei der Auf- tragsvergabe chancenlos blieben. In diesem Zusammenhang sicherte die Bundespolitikerin zu, sich zum Stand der Dinge zu informieren und ihren Gesprächspartnern sodann eine Rückmeldung zu geben. Rußpartikelfilter für Baumaschinen Das Land Baden-Württemberg plant ab Mitte 2016 in einer Landesverordnung verpflichtend festzuschreiben, dass mobile Maschinen in Luftreinhalte­ gebieten mit hoher Feinstaubbe- lastung (nach derzeitigem Stand: Stuttgart, Tübingen, Reutlingen, Ludwigsburg und Markgröningen) stufenweise nur noch mit Rußpar- tikelfiltern zum Einsatz kommen dürfen. Die Eckpunkte der geplan- ten Landesverordnung sehen vor, dass alle mobilen Baumaschinen größer 18 kW schrittweise mit einem Partikelminderungssystem ausgestattet werden müssen. Die Aufnahme einer Quotenregelung konnte bislang verhindert werden, wohingegen die Herausnahme ein- zelner Maschinenkategorien sowie eine Bestandsschutzregelung, nach der bereits nachgerüstete Bauma- schinen nicht erneut nachgerüstet werden müssen, in intensiven Gesprächen mit dem Ministerium erreicht wurden. „Eine solche Regelung bedeutet einen enormen finanziellen Aufwand für uns“, so Jochen und Waldemar Stahl. Und weiter: „Der tatsächliche Nutzen für die Umwelt bleibt jedoch frag- lich.“ Auch hier versprach Dr. Schlegel, nähere Informationen einzuholen und der Firma Stahl zukommen zu lassen. LandschaftBauen&Gestalten10/2015

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