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bgl-2015-08

8 | Aktuell LandschaftBauen&Gestalten08/2015 8 | Aktuell Bundesarbeitsministerin Nahles kündigt Korrekturen beim Mindestlohn an Nachbesserung bei der Arbeitszeitdokumentation ist erster Schritt in die richtige Richtung Seit der Einführung des Min- destlohns hat der Bundesver- band Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. sich für eine Lockerung bei den Dokumenta- tions- und Aufzeichnungspflich- ten ausgesprochen. Die nun von Bundesarbeitsministerin Nahles in Aussicht gestellte Absenkung des Schwellenwertes begrüßt der Branchenverband des Garten- und Landschaftsbaus. „Für uns als GaLaBau-Branche bedeutet diese Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums eine gewisse Erleichterung – und das, obwohl wir als Branche nicht vom Mindestlohn selbst betrof- fen sind. Zwar müssen wir noch den endgültigen Verordnungstext abwarten, aber die bisher getä- tigten Aussagen lassen erwarten, dass Nachbesserungen bei den Dokumentations- und Aufzeich- nungspflichten umgesetzt werden. Damit hat die Regierung erkannt, dass der Bürokratieaufwand bisher viel zu hoch war und setzt nun die von uns geforderte Entlastung des Mittelstandes zumindest teilweise um“, argumentiert August Forster. Trotz der aktuellen positiven Nachrichten sieht Forster noch Handlungsbedarf bei der so genannten Auftraggeberhaftung. Hier fehle es an Rechtssicherheit. Ein Auftraggeber hafte derzeit für die Mindestlohn-Praxis von Sub- unternehmern, obwohl er keinen Einblick in deren Bücher habe. Aus diesem Grund setzt sich der Bundesverband Garten-, Land- schafts- und Sportplatzbau e. V. weiterhin für eine Korrektur auch in diesem Bereich des Mindest- lohngesetzes ein. Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts jetzt vom Bundeskabinett verabschiedet BGL-Präsident warnt vor Wettbewerbsverzerrungen zwischen Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand Der Gesetzentwurf zur Moderni- sierung des Vergaberechts ist jetzt vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Anlass ist die erforderli- che Umsetzung der europäischen Vorgaben. Das neue Gesetz soll das deutsche Vergaberecht einfa- cher, anwenderfreundlicher und unbürokratischer gestalten. „Wir als Bundesverband Gar- ten-, Landschafts- und Sport- platzbau e. V. (BGL) begrüßen grundsätzlich die Reform des Vergaberechts, denn klare Regeln und transparente Vergabeverfahren sorgen sowohl für unsere Betriebe als auch den Auftraggeber für Rechtssicherheit und sichern so den Wettbewerb“, sagt BGL- Präsident August Forster. Jedoch sieht der Branchenverband der Landschaftsgärtner besonders die im Gesetzesentwurf vorgeschla- genen Regelungen zur Inhouse- Vergabe kritisch. „Bei den Vor- schriften für Inhouse-Geschäfte handelt es sich defacto um eine Förderung wirtschaftlicher Tätig- keit der öffentlichen Hand auch in Geschäftsfeldern, die ohne Probleme von der Privatwirtschaft abgedeckt werden. Schon jetzt sind die Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus oft durch Wettbewerbsverzerrungen belastet, die durch ungleiche Rahmenbedin- gungen zwischen Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand entste- hen“, erklärt Forster. Aus Sicht des BGL-Präsidenten ist es widersprüchlich und bedau- erlich, wenn Vorschriften für das Vergabeverfahren wettbewerbs- verzerrenden Aktivitäten Vorschub leisten. „Wir beobachten eine starke Tendenz der Kommunen, ihre wirtschaftliche Tätigkeit weiter auszudehnen. Dazu kommt die geplante Befreiung interkom- munaler Zweckverbände von der Umsatzsteuer in Höhe von 19 Pro- zent“, so Forster, der durch diese Entwicklung auch Arbeitsplätze in der privaten Wirtschaft gefährdet sieht. BGL-Präsident August Forster Oldenburger Vielfalt 17.–28. August 2015 Überzeugen sie sich selbst von unserer einzigartigen Qualität und dem abwechslungsreichen sortiment. Weitere Informationen und alle Aussteller finden sie unter www.oldenburger-vielfalt.de. Anzeige

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