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Landschaft Bauen und Gestalten 05|2015

16 | Aktuell LandschaftBauen&Gestalten05/2015 Unfallgefahren beim Aufstellen von Hubarbeitsbühnen Unterlegplatten nutzen! Hubarbeitsbühnen ermöglichen das Arbeiten in der Höhe von siche­ ren Standplätzen aus und sind einer Leiter vorzuziehen. Die Sozial­ versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist auf Regeln hin, die dabei zu beachten sind. Zunächst muss die Hubarbeits- bühne technisch geprüft und in einem einwandfreien Zustand sein. Der Nutzer der Bühne sowie die am Boden zusätzlich notwendige Person müssen mit der Bedienung vertraut sein. Die Verleiher, aber auch entsprechende Schulungsein- richtungen, bieten dazu Lehrgänge an. Wer die Teilnahme hieran nach- weisen kann, erhält beim Ausleihen der Bühne lediglich noch eine Kurzunterweisung zum Modell. Ausbildungsstätten und Lehrgänge Zertifizierte Ausbildungsstätten stehen im Internet unter www.svlfg. de > Prävention > Prüfung/Zertifi- zierung > Zertifizierte Ausbildungs- stätten > Fortbildungsstätten AS Baum. Sollen aus einer Hubarbeits- bühne heraus Motorsägearbeiten ausgeführt werden, sollte der Lehr- gang „Arbeitssicherheit Baum II“ (AS Baum II) absolviert werden. Dieser qualifiziert sowohl in der Bedienung der Hubarbeitsbühne als auch in Schnitttechniken in der Baumkrone und in Abseiltechniken von abgeschnittenen Ästen. Bei Sägearbeiten im Korb muss das Geländer außerdem eine zerspan- bare Oberfläche aufweisen. Beim Aufstellen der Hubarbeits- bühne passieren Unfälle hauptsäch- lich durch falsches Beurteilen der Bodentragkraft. Arbeitsbühnen kön- nen mit bis zu 80% ihres Gewichtes auf eine Stütze wirken. Wird die Tragfähigkeit des Untergrundes überschätzt oder eine ungeeignete Unterlegplatte gewählt, stürzt die Hubarbeitsbühne um. Eine Unterlegplatte muss ausrei- chend groß sein. Die Größe muss dafür anhand der notwendigen Stützlast (Angabe an der Hubar- beitsbühne) und der ermittelten Tragkraft des Bodens (Hinweise in der Bedienungsanleitung der Maschine) ausgerechnet werden. Weiterhin soll die Platte so dick sein, dass sie die zu erwartenden Lasten vollflächig und nicht nur punktuell auf den Untergrund über- tragen kann. Nur für festen Untergrund Um ein Verrutschen der Stütze zu vermeiden, sollte die Platte eine raue Oberfläche haben oder ggf. formschlüssig sein. Die vom Her- steller oder Verleiher einer Bühne mitgelieferten Platten sind meistens nur für festen Untergrund geeignet, also für Straßen oder Pflasterflä- chen. Für unbebaute Flächen müs- sen, je nach Bodenart, wesentlich größere Platten genutzt werden. Manche Untergründe lassen die Aufstellung einer Bühne gar nicht zu. Dies können zum Beispiel Straßenrandbereiche, Wiesen- flächen in Parks (besonders bei Nässe) oder Friedhofsflächen (aufgrund unerkannter Altgräber und Grüfte) sein. Im Zweifel ist auf die Aufstellung der Bühne zu verzichten. Auch hierzu liefert die Bedienungsanleitung der Hubar- beitsbühne wichtige Hinweise. LLWeitere Informationen liefert die Broschüre „Baumarbeiten im Garten- bau“, zu finden unter www.svlfg.de > Service > Broschüren > Prävention, und die Internetseite www.ipaf.org/de. Wichtige Hinweise, die unbedingt beim Aufstellen zu beachten sind, befinden sich an der Hubarbeitsbühne. Die Größe der Unterlegplatten muss entsprechend der Angaben auf der Hub- arbeitsbühne berechnet werden. Fotos: SVLFG Anzeige Das Grün auf den Punkt gebracht. Optigrün international AG Am Birkenstock 15 – 19, 72505 Krauchenwies, Tel. +49 7576 772-0, www.optigruen.de Optigrün-Pflanzgefäße ALU • Für Dach & Terrasse • XXL-Gefäße in allen Farben • Komplettsystem mit Optigrün-Schichtaufbau • Pflanzinseln, Pflanzbeete • Objektbezogene Fertigung auf Maß • Frost- und bruchsicher Am Birkenstock 15 – 19, 72505 Krauchenwies, Tel. +497576772-0, www.optigruen.de

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