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Landschaft Bauen und Gestalten 2|2015

Städtebauförderung: Worum geht es? Städte und Gemeinden stehen vor neuen Herausforderungen. Sie müssen bereit sein, die erfor- derliche soziale, ökologische und wirtschaftliche Modernisierung aktiv zu gestalten. Der demogra- fische Wandel, Anforderungen von Klimaschutz und -anpassung und soziale sowie ökonomische Anpassungsprozesse ebenso wie die Sicherung der Infrastruktur werden den Aufgabenumfang langfristig – wenn auch regional unterschiedlich – in Deutschland prägen. Gleichzeitig ändern sich durch die europäische Integration die Handlungsbedingungen der nationalen Politik. Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unter- stützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Die Städte- bauförderung ist eines der wich- tigsten Instrumente zur Förderung von nachhaltiger Stadtentwick- lung. Das örtliche Baugewerbe und das Handwerk profitieren nachhaltig von den Investitionen, welche mit Hilfe des Bundes in den aktuell rund 2.000 Gebieten der Städtebauförderung getätigt werden. Die Städtebauförde- rung trägt dazu bei, die Ziele einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadt­ entwicklungs- und Stadterneue- rungspolitik zu konkretisieren. Ziele Die städtebauliche Erneuerung soll die Erhaltung und Moder- nisierung von Gebäuden, die Revitalisierung der Zentren und Nebenzentren und die Verbesse- rung des Wohnumfeldes in den betroffenen Gebieten ermöglichen. Ohne die finanziellen Hilfen, aber auch durch die Anreize von Bund und Ländern waren und sind die Gemeinden nicht in der Lage, diese Aufgaben zu bewältigen. Ziel war und ist es, den Bedeu- tungsverlust der Innenstädte in ihrer Funktion als soziale, wirt- schaftliche, kulturelle und politi- sche Mitte der Region aufzuhalten. Durch Vielfalt und Funktionsmi- schung sollen sie Orte der Begeg- nung und Identifikation bleiben, so dass Stadtleben zum Stadter- lebnis wird. Statt Einkaufen in Ladenzentren sollen auch diese Aktivitäten sich in den Zentren besser entwickeln können. Durch den Erhalt und die Stärkung der vorhandenen Stadtteile kommt der Städtebauförderung eine hohe ökologische Bedeutung zu. Erreicht werden diese Ziele durch die allgemeinen Programme der Städtebauförderung, durch Finanzhilfen des Bundes und der Länder sowie Mitteln der Gemein- den in Form von Bund-/Länder- programmen und reinen Länder- programmen. Dazu kommen die finanziellen Mittel der privaten und gewerblichen Bauherren. Mit einem Euro aus den Programmen werden Investitionen in Höhe bis zu sieben Euro bewirkt. Die ökono- mische Bedeutung der Programme – vor allem auch um Investitionen anzuregen – ist sehr hoch. Städte- bauförderungsprogramme haben insgesamt gesehen eine soziale, kulturelle, ökologische, ökono- mische und politische positive Wirkung. Anwendung finden diese Pro- gramme in den Sanierungs-, Ent- wicklungs- und Fördergebieten in mehreren tausend Gemeinden in allen Bundesländern. Programme Zur Verwirklichung dieser Förder- ziele unterstützt der Bund aktuell die Länder und Kommunen mit folgenden Programmen: • Stadtumbau Ost • Stadtumbau West • Soziale Stadt • Städtebaulicher Denkmalschutz • Aktive Stadt- und Ortsteilzentren • Kleinere Städte und Gemeinden Antragstellung und Förderung Antragsberechtigt für die Städ- tebauförderung des Bundes sind lediglich Städte und Gemein- den. Der Förderantrag ist beim zuständigen Landesministerium zu stellen, durch das auch die Auswahl der zu fördernden Maß- nahmen erfolgt. Private Personen (in Sanierungs- oder Förderge- bieten) haben die Möglichkeit, zu bestimmten Sanierungsmaß- nahmen Zuschüsse bei ihrer zuständigen Kommunalverwal- tung zu beantragen. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Landes- richtlinien Städtebauförderung. Fördergrundlage ist jeweils eine integrierte Entwicklungsplanung für das Fördergebiet (Integrierte Städtebauliche Entwicklungskon- zepte – siehe auch „Arbeitshilfe für Kommunen“ auf der Webseite staedtebaufoerderung.info). Die Unterstützung durch die Städtebauförderung ist während der Bauphase und nach Abschluss der Maßnahme zu dokumentieren und zu kommunizieren. Rechtliche Grundlagen der Städtebauförderung Zur Förderung des Städtebaus gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Nach § 164b Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) geschieht das auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltungsvereinbarungen wer- den jährlich abgeschlossen. Sie werden im Bundesanzeiger ver- öffentlicht. Auf der Grundlage der Ver- waltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwer- punkte und nähere Auswahlkri- terien. Verwaltungsvereinbarung und Förderrichtlinien steuern so die programmatische Zielsetzung. Die Gemeinden sind im Rah- men ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen zuständig. (Quelle: BMUB) Anzeige Aktuell | 9 LandschaftBauen&Gestalten02/2015

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