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Landschaft Bauen und Gestalten 01 | 2015

GaLaBau trotz Mindestlohn gut aufgestellt – Kommentar von Egon Schnorr Fachkräftemangel und SVLFG- Vorschussverfahren belasten die Branche Die Bundesregierung hat allen Arbeitgebern einen (fast) einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn unter den Weihnachtsbaum gelegt. Auf 8,50 Euro hat der Gesetzgeber diesen vorerst festgelegt. Dieses ist ordnungspolitisch falsch. Es mindert die Beschäftigungschancen und gefährdet den Zugang für neue Arbeitsplätze. Besonders schlimm ist es, dass der Staat von seiner Enthaltsamkeit abgerückt ist, Lohn- festsetzungen zu reglementieren. Als weitsichtiger Tarifpolitiker im Arbeitgeberverband BGL habe ich mir mit meinen Tarifexperten eine Strategie überlegt, die unsere Betriebe vor dieser Unruhe bewahrt. Leider ist sie nur zum Teil aufgegangen. Wir haben die unterste Lohn- gruppe im GaLaBau auf 9,00 Euro für das Jahr 2014 und auf 9,23 Euro ab den 1. März 2015 festge- legt, weil wir mit dem Mindest- lohn nichts zu tun haben wollten. Wir gehören zu den Arbeitgebern, die über Jahrzehnte gemeinsam mit unserem Sozialpartner, der IG BAU, das Instrument Tarifver- trag verantwortungsvoll genutzt, weiterentwickelt, modernisiert und optimiert flexibel ausgestaltet haben. Dennoch sind wir betroffen. Ein neu geschaffenes Bürokratiemons- ter im Bereich der Arbeitszeitauf- zeichnung betrifft alle Arbeitgeber. Selbst wenn ich meinem angestell- ten Meister 50,00 Euro die Stunde zahlen würde, könnte das Haupt- zollamt mich kontrollieren und fragen, ob ich dafür Anfang, Ende und Dauer der Arbeitszeit doku- mentiert habe. Bei allem Verständ- nis für deutsche Gerechtigkeits­ debatten, dieser Wahnsinn geht weit über das hinaus, was wir Mit- telständler ertragen, geschweige denn verstehen können. Fachkräftesicherung wird tarifpolitisch immer wichtiger Die Bundesregierung verfolgt verschiedene Sicherungspfade im Rahmen ihres Fachkräftekonzep- tes als ein zentrales Element der Demografiestrategie. Auch wir arbeiten verstärkt tarifpolitisch in diese Richtung: Aktivierung und Beschäftigungssicherung Aktivierung und Beschäftigungs­ sicherung mit dem Ziel der Sicherung der Arbeitsfähigkeit über Prävention und betrieb­ liche Gesundheitsförderung ist ein sehr wichtiger Punkt. Der Arbeitgeberverband BGL, also wir Tarifexperten im BGL-Tarif- ausschuss, haben die notwendigen Investitionen in Arbeits- und Gesundheitsschutz als eines der wichtigsten Felder der nächsten Dekade ausgemacht. Wir wollen, dass kein Mitgliedsbetrieb mehr ohne Gefährdungs­beurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgreich am Markt agiert. Dazu intensivieren wir die Zusammenar- beit mit der Landwirtschaftlichen Berufs­genossenschaft (LBG) innerhalb der Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau (SVLFG) und haben uns bei der Fusion erfolgreich dafür einge- setzt, dass der erfolgreiche über- betriebliche Sicherheitstechnische Dienst (STD) erhalten bleibt. Er soll für die Zukunft ausgebaut werden. Das gilt aber auch für die technischen Aufsichtsbeam- ten (TAB), die als Dienstleister der LBG noch intensiver unsere GaLaBau-Betriebe beraten und Vorteile der Investition in Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Mittelpunkt ihrer Beratung stellen sollen. Sie wissen alle, dass mein oberstes Credo an der Stelle lautet: Kein Unfall, keine Kosten, kein Leid. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Bessere Vereinbarkeit von Fami- lie und Beruf haben wir ebenfalls im BGL-Tarifausschuss schon bearbeitet und eine Broschüre in Auftrag gegeben, die Beispiele aus aktiven Mitgliedsbetrieben darstel- len wird. Ich gehe davon aus, dass wir Sie alle im Frühjahr mit dieser Broschüre informieren. Bildungschancen für junge Erwachsene ohne Berufsabschluss Bildungschancen für junge Erwachsene ohne Berufsabschluss durch Qualifizierung hat sich das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) auf die Fahne geschrieben. Auch in diesem The- menkomplex sind wir unterwegs und wollen unsere Mitglieds­ betriebe über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Jobcenter und/oder Arbeitsagentur informie- ren, um diese Potenziale für unse- ren Berufsstand zu nutzen. Qualifizierung in Form von Aus- und Weiterbildung Das Thema Qualifizierung in Form von Aus- und Weiterbildung hat sich der BGL auf die Fahnen geschrieben. Seit langem beschäf- tigen wir uns intensiv über das AuGaLA mit Qualitätssicherung für den Beruf des Landschafts- gärtners durch überbetriebliche Ausbildung. Angesichts demogra- fischer Fakten beschäftigen wir uns auch in Arbeitsgruppen mit den Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter mit und ohne Berufsabschluss. Wir wissen, dass schon heute in einigen Regionen keine einfachen Arbeits- und Hilfskräfte zu finden sind, wenn ein Arbeitsagentur­ bezirk Vollbeschäftigung (3 % oder weniger Arbeitslosigkeit) Egon Schnorr, Vorsitzender des BGL-Tarifausschusses DATAflor AG | August-Spindler-Straße 20 37079 Göttingen | Tel. +49 (551) 50665-600 info@dataflor.de | www.DATAflor.de Software für Ihren Erfolg DF_AZ-Icons_94x69_BGL_201405_RZ.indd 1 14.05.14 15:06 Anzeige 4 | Aktuell LandschaftBauen&Gestalten01/2015 DF_AZ-Icons_94x69_BGL_201405_RZ.indd 114.05.1415:06

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