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Landschaft Bauen und Gestalten 12|2014

24 | GaLaBau intern LandschaftBauen&Gestalten12/2014 dem neuen FLL-Regelwerk „fachliche Vollzugstauglichkeit“ für Genehmigungsbehörden und ging in seinem Vortrag daher auch auf zahlreiche Beachtenspflichten und damit verbundene Schulungs- erfordernisse in diversen Genehmi- gungsbehörden ein. Er mahnte eine vollständige Operationalität bei den Genehmigungsbehörden an und wies auf die „Kette vom Ursprung bis zur Ausbringung“ hin, die „lückenlos geschlossen darstellbar und überprüfbar sein“ müsse. Das „dazu erforderliche bundeseinheit- liche Zertifizierungssystem, dem sich alle Akteure zu unterwerfen haben und das für die Produktion und für die Ausbringung zwingend zur Nachweisprüfung des Materi- als taugen“ müsse, sei aber „nicht Aufgabe der FLL“. Es müsse „aber spätestens zu 2020 vorliegen“. Werk sprach sich dafür aus, als Grundlage beziehungsweise Stan- dard dazu die Vorgaben der neuen FLL-Empfehlungen zu verwenden. Zusammenwirken mit den Regel-Saatgut- Mischungen Rasen Die Diskussionen im abschlie- ßenden Erfahrungsaustausch zu den einzelnen Vorträgen zeigten ein hohes Interesse der Teilneh- mer und die Bedeutung der neuen Empfehlungen für die Fachwelt. Fragen zu den Themen „Definition und Abgrenzung der Anwendungs- bereiche für gebietseigenes Saat- gut“, „Integration von Begrünun- gen mit gebietseigenem Saatgut in die gängigen Genehmigungs- und Ausschreibungsprozesse“ und „Festschreibung von Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut im Rahmen von Verwaltungs- und Genehmigungsakten“ zeigten konkret, dass sich die Thematik „Gebietseigenes Saatgut“ erst im Anfangsstadium der Entwicklung befindet, jedoch für die Fachwelt und insbesondere für den Arten- und Naturschutz von herausragen- der Bedeutung ist. So veranschaulichte Prof. Dr. Prasse eindrucksvoll die Moti- vation und Notwendigkeit zum Umdenken bei der Ausbringung von Saatgut in der freien Natur: „In Deutschland wird seit ca. 60 Jahren in der Landschaft überwie- gend und mit steigender Tendenz Pflanzenmaterial ausgebracht, welches z. B. aus dem Saatguthan- del oder aus Gärtnereien stammt. Diese Pflanzen sind häufig aber nicht einheimisch und/oder züchterisch verändert. In Zahlen ausgedrückt: Jährlich werden ca. 30.000 t Gräser-Saatgut gehandelt und insgesamt ca. 280 t Saatgut krautiger Arten importiert (Quelle: BLE 2004). Diese Menge reicht aus, um mehr als 200.000 Fuß- ballplätze zu begrünen! Die Kon- sequenzen sind Reduzierung oder Verlust von durch die natürliche Selektion erworbenen Anpassun- gen, reduzierte Möglichkeiten zur Anpassung an Umweltverände- rungen sowie die Fähigkeit der Kulturformen, die Wildformen kurzfristig zu verdrängen, was sich in manchen Fällen aber langfristig auch als ,verzärtelte Weichlinge‘ herausstellen kann!“ Vor diesem Hintergrund hat die FLL gehandelt und entsprechend ihres satzungsgemäßen Zwecks die neuen FLL-Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut entwickelt und veröf- fentlicht. Vor dem Hintergrund der Übergangsregelung nach BNatSchG bis 2020 sowie der zusätzlichen Übergangsregelung in den neuen FLL-Empfehlungen wird die FLL zum derzeitigen Zeitpunkt keine Änderungen/ Hinweise in den RSM Rasen vor- nehmen. Dieses kann sich aber ändern, sobald diesbezügliche Beschlüsse im RWA RSM Rasen oder im FLL-Präsidium getroffen werden. Zudem weist die FLL darauf hin, dass die neuen Empfehlungen ab sofort für Ausschreibungen herangezogen werden können und sich damit möglicherweise auch aus vertragsrechtlichen Gründen nach VOB Handlungsbedarf ergibt. Die neuen FLL-Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saat- gut wurden bei einer FLL-Fachtagung erläutert. Öffentliches Baurecht Dieses Werk erläutert kompakt und systematisch das gesamte Öffentliche Baurecht. Dazu zählen das Bauplanungsrecht mit seinen Bezügen zum Raumplanungs- recht sowie zum nationalen und europäischen Umweltrecht, ferner aber auch das Bauordnungsrecht der Länder. Unter umfassender Berücksichtigung von Literatur und Rechtsprechung werden alle praktisch wie rechtswissenschaft- lich bedeutsamen Fragestellungen behandelt. Die 6., neu bearbeitete Auf- lage berücksichtigt alle aktuellen Gesetzesänderungen, insbesondere • das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Ent- wicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli 2011, • das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 sowie • das Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 21. Januar 2013. Zudem sind alle bedeutsamen Entscheidungen des Bundes- verwaltungsgerichts und deren Rezeption im Schrifttum berück- sichtigt, u. a. • zur planerischen Steuerung des Einzelhandels und von Wind- energieanlagen im gemeind­ lichen Außenbereich, • zum Rechtsschutz Einzel- ner und von Verbänden mit Bezug zum europäischen Umweltrecht. Prof. Dr. Wilfried Erbguth, Dr. Mathias Schubert: Öffentliches Baurecht. 6., neu bearbeitete Auflage 2014, 536 Seiten, Euro 64,00, Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-15731-0 B u c h ti pp Schwab Rollrasen - wir bieten mehr! Horst Schwab GmbH Haid am Rain 3, 86579 Waidhofen Tel. 08252-90760 • Fax. 08252-907690 • perfekte, preiswerte Spitzenqualität • über 300 Rasenvariationen erhältlich • auch mit flexiblem Verlegeservice • Lieferung innerhalb von 24 Stunden • komplette Produktion in Deutschland • jetzt auch als Wildblumenrasen www.Schwab-Rollrasen.de Qualität seit 40 Jahren Anzeige Herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum!

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