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Landschaft Bauen und Gestalten 12|2014

GaLaBau intern | 23 LandschaftBauen&Gestalten12/2014 Arten als Regiosaatgut anzubieten, wird in Anlehnung an die Über- gangsregelung des BNatSchG daher auch für die RSM Regio der FLL eine Übergangszeit bis 2020 eingerichtet, in der eine definierte Übergangsregelung gilt. Diese Übergangsregelung ist auch in der „Erhaltungsmischungsverordnung“ des BMELV verankert. Molder erläuterte die Festsetzungen dieser zusätzlichen befristeten Über- gangsregelung: Zur Unterstützung des Aufbaus von Produktions­ standorten in den 22 Ursprungs- gebieten werden bis 2020 acht Produktionsräume ausgewiesen. In einem Produktionsraum darf in der Übergangszeit für alle zu ihm gehörenden Ursprungsgebiete Saatgut produziert werden. Die Produktion muss jedoch auch hier getrennt nach Ursprungs- gebieten und unter Ausschluss von Einkreuzungen erfolgen. Die Zertifizierung muss weiterhin für die Ursprungsregion erfolgen. Eine Zertifizierung auf Basis der acht Produktionsräume ist nicht zulässig. Der Einsatz des pro- duzierten Materials erfolgt dann wieder nur im entsprechenden Ursprungsgebiet. Bei nachweisbarer Nichtverfüg- barkeit von Regiosaatgut aus dem erforderlichen Ursprungsgebiet kann nach Genehmigung durch die zuständige Behörde ersatz- weise Saatgut der entsprechenden Arten aus einem benachbarten Ursprungsgebiet im gleichen Pro- duktionsraum geliefert werden. Das Ursprungsgebiet ist dann für jede in der Mischung verwendete Art anzugeben. Für die Auswahl von Herkunftsqualitäten bei Begrünungen in der freien Natur wird im neuen Regelwerk ein Entscheidungspfad angeboten. Weitere Informationen dazu sind den neuen FLL-Empfehlungen zu entnehmen. Welche fachlichen Empfehlungen werden gegeben? Die Antwort gab Prof. Dr. Rüdi- ger Prasse, Leibniz Universität Hannover, in seinem Vortrag zum Regiosaatgut-/Regiopflanzgutkon- zept. Dieses Konzept wurde an der Leibniz-Universität Hannover entwickelt und bildet mit seinen 22 Ursprungsgebieten, den Positiv- listen der in jedem dieser Gebiete pauschal zur Begrünung geeigne- ten Wildpflanzenarten und defi- nierten QS-Kriterien eine zentrale Grundlage für Regiosaatgut. Prasse erläuterte den Artenfilter zur Ermittlung der jeweiligen Positivarten sowie die Zusammen- stellung von Regeln zu Ernte und Anbau. Die Artenauswahlkriterien und die Gebietseinteilung des Fachkonzeptes wurden mit Vertre- tern der Naturschutzbehörden in den verschiedenen Bundesländern abgestimmt. Prasse stellte außer- dem eine wichtige Planungshilfe vor: Alle 22 Ursprungsgebiete werden über einen Kartendienst der Leibniz-Universität-Hannover zur Verfügung gestellt, siehe www. regionalisierte-pflanzenproduktion. de. Dort ist u. a. auch die Natur- raumgliederung Deutschlands auf Basis der Naturräumlichen Haupt- gruppen nach Meynen & Schmit- hüsen hinterlegt. Neben Qualitätssicherungs- und Prüfkriterien für Regiosaatgut, Pflegehinweisen zu Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut und Hinweisen zur Abnahme sichern mehrere Musterleistungstexte die korrekte Ausschreibung der Leistung und können damit potenziellen Schadensfällen vorbeugen. Martin Degenbeck, LWG Veitshöchheim, erläuterte hierzu die entsprechenden Mus- terleistungstexte zu den einzelnen Begrünungsmaßnahmen, die in den neuen Empfehlungen genannt werden. Aus Sicht der Ingenieurbio- logie führte Lars Obernolte, Europäischer Fachverband für Erosionsschutz und Begrünungen e. V. (EFEB), die hohe Bedeutung von gebietseigenem Saatgut für Begrünungsmaßnahmen mit nach- haltigem, pflanzengebundenem Erosionsschutz an Böschungen und Hängen insbesondere im Verkehrswegebau an. Der zent- rale Vorteil bei Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut liegt darin, gleichzeitig grundlegende Anfor- derungen des Landschaftsbaus und des Naturschutzes erfüllen zu kön- nen: „Effektiver Erosionsschutz an Böschungen und Hängen kann nur (will man nicht zu technischen Lösungen greifen) durch Initiie- rung einer schützenden Pflanzen- decke erreicht werden. Obernolte ging auch auf offene Fragen bei der Eignung von Zucht- sorten-Saatgut und gebietseigenem Saatgut sowie auf eine Klärung des Begriffes „freie Natur“ ein, die im abschließenden Erfahrungsaus- tausch aufgegriffen wurden. Aus Sicht des Arten- und Natur- schutzes kommentierte Prof. Klaus Werk, Hochschule Geisenheim University und stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Beruflicher Naturschutz (BBN), die neuen Empfehlungen. Als ein Hauptziel des Naturschutzes nannte er den Erhalt der biologi- schen Vielfalt sowohl im regio- nalen und standörtlichen Arten- spektrum als auch hinsichtlich der genetischen Diversität. Von zentraler Bedeutung sei dabei der Schutz für bestehende besondere Standorte und der darauf abgestell- ten Artenvielfalt vor erheblichen Veränderungen (zum Beispiel Gewässer und Auen). Zum ande- ren seien bei der Neubegrünung von Vegetationsflächen in der freien Natur durch Verwendung von gebietseigenem Saatgut diese Potenziale schonend zu nutzen und zu vermehren. Den Begriff „freie Natur“ als Anwendungsraum für Begrünun- gen mit gebietseigenem Saatgut sieht Werk dabei nicht nur auf die Außenbereiche außerhalb von Siedlungsgebieten und einzelnen Siedlungsanlagen beschränkt. Der Begriff sollte nach seiner Auffas- sung auch zum Beispiel extensiv genutzte/gepflegte großflächige Grünanlagen im Innenbereich (wenn nichts anderes wie zum Beispiel Denkmalschutz dagegen spricht) oder extensive Randberei- che von Sportanlagen (zum Bei- spiel Roughflächen von Golfsport- anlagen) umfassen. Werk attestierte Die neuen 24er von Schäffer - wir schalten um auf GELB! Maßgeschneiderte Lader für jeden Einsatz Schäffer Maschinenfabrik GmbH PF 10 67 · 59591 Erwitte · fon +49 (0)2943 9709-0 · fax 9709-50 www.schaeffer-lader.de Kompetenz am Bau Anzeige PF 1067 · 59591 Erwitte · fon +49 (0)29439709-0 · fax 9709-50

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