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Landschaft Bauen und Gestalten 12|2014

18 | Aktuell LandschaftBauen&Gestalten12/2014 Änderung des Vorschussverfahrens der Berufsgenossenschaft SVLFG: Erste Rate in 2015 bereits im Januar fällig Nachdem die Beiträge zur Berufsgenossenschaft in diesem Jahr ver- einheitlicht wurden, führt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) jetzt auch ein neues Vorschussver- fahren ein. Dies soll die Anschluss­finanzierung sicherstellen, denn die Beiträge der Berufsgenossenschaft müssen nicht nur zur Finan- zierung der Ausgaben bis zum Jahresende, sondern darüber hinaus bis zum Eingang der Beiträge zur ersten Fälligkeit im Folgejahr ausreichen. Bis zur Errichtung des Bundes- trägers war dies weitgehend unpro- blematisch. Die erste Fälligkeit lag in der Landwirtschaft zumeist im Februar oder März des Folgejahres und etwaige Engpässe konnten mit vorhandenen Betriebsmitteln überbrückt werden. Im Gartenbau hatte man immer schon die erste Fälligkeit im Mai, wie sie jetzt im ersten Jahr des Bundesträgers auch bestand. Die Situation der SVLFG ist grundlegend anders. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft wer- den nun bundesweit einheitlich nach dem Arbeitsbedarf, für viele Unternehmen aber auch nach dem Arbeitswert/der Lohnsumme insbesondere im GaLaBau berech- net. Die Beitragsberechnungen können erst erstellt werden, wenn alle Meldungen hierzu vorliegen. Insbesondere wegen der Lohn- summen des vergangenen Jahres können die Beitragsrechnungen frühestens im April mit Fälligkeit Mitte Mai versandt werden. In diesem Jahr konnten die Ausgaben bis zu diesem Zeit- punkt noch durch höhere und vorgezogene Bundesmittel sowie durch noch vorhandenes Bun- desvermögen finanziert werden. Um 25 Millionen Euro geringere Bundesmittel in 2015 sowie um rund 30 Prozent aufgebrauchte Sondervermögen schließen eine entsprechende Lösung im kom- menden Jahr aus. Eine Beitragserhöhung zur Regelung der Anschlussfinanzie- rung stand deshalb zur Debatte. Der Vorstand der SVLFG hat sich gegen diese Maßnahme ausgespro- chen und für das bereits zum Jah- resende 2014 neu einzuführende Vorschussverfahren votiert. Eckpunkte der Regelung: • Für die Umlage 2014 werden im Dezember 2014 Vorschuss- bescheide an die Mitglieder verschickt. • Am 15. Januar 2015 sind nach bisherigen Überlegungen 40 Pro- zent des letzten Beitrages (Zahl- betrag für 2013) als 1. Vorschuss zu zahlen. • Am 15. Mai sind voraussichtlich weitere 40 Prozent des letzten Beitrags (Zahlbetrag 2013) als 2. Vorschuss zu zahlen. • Im August 2015 werden die Bei- tragsrechnungen für 2014 ver- schickt. Es erfolgt gleichzeitig eine Verrechnung der gezahlten Vorschüsse mit dem 2014 zu zahlenden Betrag. Noch offene Beiträge sind am 15. September 2015 zu zahlen. Zugleich werden die Vorschüsse für 2015 festge- setzt (zahlbar am 15. Januar und 15. Mai 2016) Auf den ersten Blick erscheint die- ses Verfahren komplex. Es dürfte den meisten jedoch aus anderen Bereichen wie zum Beispiel bei Stromrechnungen bekannt sein. Es werden zunächst Vorschüsse oder Abschläge gezahlt, die einmal pro Jahr abgerechnet werden. Zeit- gleich wird die Höhe der neuen Abschläge festgesetzt. Für die Mitglieder der neuen land­ wirtschaftlichen Berufsgenossen- schaft ist diese Regelung leider mit einer ersten Zahlung im Januar 2015 verbunden. Deshalb an dieser Stelle erneut der Hinweis darauf. Das erreichte Ziel der Vermeidung einer Beitragserhöhung sollte dabei nicht vergessen werden. Verfahren für Selbstzahler und bei Beiträgen bis 305 Euro Nur bei Zahlung der Beiträge im Einzugsverfahren (neu: SEPA- Lastschriftverfahren) ist das neue Verfahren mit drei Zahlungen pro Jahr praktikabel. Auch bei eher geringeren Beiträgen sind drei Zahlungen nicht sinnvoll. Für Mitglieder, die ihre Beiträge unverändert per Überweisung ohne Lastschriftverfahren selbst zahlen wollen, und für Beiträge bis 305 Euro soll deshalb ein abweichen- des Verfahren greifen: Nach dem Versand der Vor- schussbescheide im Dezember 2014 sind zum 15. Januar 2015 voraussichtlich 80 Prozent des letzten Beitrages (Zahlbetrag 2013) als Vorschuss zu zahlen. Im August 2015 werden dann eben- falls die Beitragsrechnungen mit Spitzabrechnung etc. übersandt. Vorteile der SEPA-Lastschrift Die für die Berufsgenossen- schaft mit geringem Aufwand verbundene Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftverfahren wird also auch künftig honoriert und unsererseits empfohlen; statt eines 80-prozentigen Vorschusses fallen voraussichtlich zwei 40-prozentige Vorschüsse an. Dieses Verfahren bietet unverändert für alle Betei- ligten Vorteile. Ein Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschrift- verfahren finden Sie auf der Homepage der SVLFG (www.svlfg.de). Mitglieder, die nicht am SEPA- Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten unbedingt die Angaben im Vorschuss- und Beitragsbescheid zur IBAN (Kontoverbindung der Berufsgenossenschaft) und zum Verwendungszweck beachten. Im Vorschussbescheid werden diese Angaben deutlich erkennbar sein. Mit diesen Angaben ist eine Online-Überweisung genauso einfach wie das Ausfüllen einer Überweisung. Wir sind stolz darauf, dass wir den Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. schon seit 20 Jahren begleiten und „Landschaft Bauen & Gestalten“ gestalten, produzieren und weiterentwickeln dürfen. Wir freuen uns auf die nächsten 50! GLückWunSch zu 50 Jahren BGL! Anzeige

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