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Landschaft Bauen und Gestalten 08|2014

FLL-Verkehrssicherheitstage am 11. bis 13. November 2014 Bereits im vierten Jahr in Folge veranstaltet die FLL vom 11. bis 13. November 2014 die Verkehrs- sicherheitstage an der Beuth Hoch- schule für Technik in Berlin. An den ersten beiden Tagen stehen aktuelle Fachfragen und brennende Probleme rund um die Verkehrssicherheit von Bäumen im Wald und in der Stadt im Fokus. Wichtiger Schwerpunkt wird die Diskussion aktueller Recht- sprechungen zur Verkehrssiche- rungspflicht von Bäumen in der Stadt und im Wald sein. Daneben werden rechtliche Einschätzun- gen von besonderen Aspekten in Verbindung mit Artenschutz und Verkehrssicherheit aufgegriffen und durch Praxisberichte ergänzt. Nachdem 2012 und 2013 am dritten Veranstaltungstag Spiel- plätze im Vordergrund standen, werden sich die Themen in diesem Jahr verstärkt auf die Verkehrssi- cherheit von Plätzen, an denen Bäume im Zusammenhang mit Spiel und Sport eine besondere Rolle spielen, befassen. Folgende Schwerpunkte sollen behandelt und zur Diskussion gestellt werden: 11. und 12.11.2014 • Aktuelle Rechtsprechung und rechtliche Einschätzung zur Angabe von Handlungsbedarf und Dringlichkeit sowie zum Umgang mit Fremdbewuchs • Praktische Umsetzung der Baumkontroll- und Baum­ untersuchungsrichtlinien in Kommunen • Artenschutz: „Störungsver- bot“ – Auswirkungen auf Kontrolle/Wiederherstellung Verkehrssicherheit • Zuständigkeiten – Artenschutz, Baumkontrolleur? • Kontrolle von Bäumen an Bahnhöfen und Schienen • Bedeutung des Eschentriebster- bens für die Baumkontrolle • Jungbaumpflege – Beitrag zur langfristigen Verkehrssicherheit • Verkehrssicherheit von Pappeln und anderen Weichholzarten • Verkehrssicherheit im Wald 13.11.2014 • Waldkindergärten • Abenteuerspielplätze – Spiel- geräte ohne Zulassung der DIN EN 1176 • Bäume als Spielgerät – Baum- häuser, Klettergärten • Spezielle Anforderungen an Schulhöfe und Kindergärten • Sicherheit von Sportgeräten im Wald Die Veranstaltung richtet sich an: Personen, Einrichtungen und Institutionen, die mit Baum- kontrollen oder der Kontrolle von Spielgeräten zu tun haben – Kommunen, Kommunale Gebietskörperschaften, Woh- nungsbaugesellschaften, Mitar- beiter von Forstverwaltungen und andere Baum- oder Spielplatz­ eigentümer, Sachverständige, Baumpfleger, Baumkontrolleure und Ausführungsbetriebe des Garten- und Landschaftsbaus sowie Juristen. LLwww.fll.de Termine Neuer FLL-Regelwerksausschuss konstituiert Lichttechnik im Freiraum Im Jahr 2007 wurde der „Fach- bericht Licht im Freiraum” erstmals veröffentlicht. Ein wesentliches Ziel bestand darin, für die planende und ausführende praktische Anwendung die kom- plexen Anforderungen für den Einsatz von Licht in Gärten, Parks, Grünflächen und auf Stadtplät- zen aufzuzeigen. Unter anderem wurden wichtige lichttechnische Grundlagen für den Einsatz von Licht im Freiraum aufgezeigt und grundlegende Begriffe definiert. Seitdem hat sich der Stand der Technik rasant fortentwickelt. Daher sollen jetzt neue und nun- mehr normative Empfehlungen zum Einsatz der LED-Technologie bzw. von Hochdruck-Metalldampf- lampen etc. im Freiraum erstellt werden. Weiterhin sollen erstmals Leuchtdichten definiert werden, da dieser Aspekt bisher in DIN-Nor- men nicht geregelt wird. Neben der Entwicklung von Musterleis- tungstexten und Aussagen zur Energieeffizienz (auch im kommu- nalen Bereich) sollen auch Fragen bzw. Kriterien für zukünftige För- derungen thematisiert werden. Eine besondere Aufgabe wird die regelwerkstechnische Unterstüt- zung einer sinnvollen Anwendung des Mediums „Licht” für den Gesundheits- und Ressourcen- schutz im Freiraum sein. So muss die Entwicklung neuer Lichttech- nik sowie deren Planung, Ausfüh- rung und Instandhaltung zukünftig auch Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Menschen mit Sehbehinderungen) sowie den Arten- und Naturschutz mit berücksichtigenden. Auf dieser Grundlage hat das FLL-Präsidium die Einrichtung eines neuen Regelwerksauschusses (RWA) „Lichttechnik im Frei- raum” beschlossen. Als Leiter des RWA „Lichttechnik im Freiraum” wurde Mario Hägele, Freier Architekt BDA DWB, Atelier für Architektur und Lichtplanung, Stuttgart, eingesetzt, der bereits bei der Erarbeitung der Ausgabe 2007 maßgebend mitgewirkt hat. LL www.fll.de Vegetationstechnik im Landschaftsbau DIN 18920 überarbeitet Die Überarbeitung der DIN 18920 ist abgeschlossen. Damit liegt seit 1. Juli das Normenwerk zur Vege- tationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbe- ständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen in der aktuellen Version vor. Die DIN 18920 gilt für die Planung und Durchführung von Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird. Sie dient dem Schutz von Einzelbäumen und Pflanzbeständen (Vegetationsflächen), zum Beispiel aus Bäumen, Sträuchern, Gräsern, Kräutern, da der ökologische, kli- matische, ästhetische, schützende oder sonstige Wert bestehender Pflanzen/Pflanzungen durch Ersatz im Regelfall nicht oder erst nach Jahren erreicht wird. GaLaBau intern | 15 LandschaftBauen&Gestalten08/2014 www.hako.com Hako GmbH · 23840 Bad Oldesloe Kommunaltechnik@hako.com HH KK Multifunktionalität ohne Kompromisse 140386-140090_HAKO_AZ_1-8_KT_LB&G6.indd 1 29.04.14 13:18 Anzeige

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