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Landschaft Bauen und Gestalten 08|2014

Neuerungen in der Gärtnermeisterprüfung Neuer Prüfungsteil: Mitarbeiterführung Das Bundeslandwirtschafts­ ministerium hat am 28. Mai 2014 die durch eine Artikelverord- nung geänderte Meisterprüfungs- verordnung für Gärtner im Bun- desgesetzblatt veröffentlicht. Mit dieser für zukünftige Meister- prüfungen gültigen Verordnung kommt es im Prüfungsteil III zu einer inhaltlichen und prüfungs- technischen Trennung zwischen Berufsausbildung und Mitarbei- terführung in zwei eigenständige Prüfungsabschnitte. Der neue Prüfungsteil im Abschnitt Mitarbeiterführung umfasst die Bearbeitung einer vorgegebenen Situation der Mit- arbeiterführung im Rahmen einer Fallstudie, die schriftlich darge- legt und in einem Fachgespräch erläutert werden muss. Für die Bearbeitung der Fallstudie stehen 120 Minuten zur Verfügung. Das darauf aufbauende Fachgespräch soll maximal 20 Minuten dauern. Der Abschnitt Berufsausbildung besteht nach wie vor aus einem praktischen und einem schriftli- chen Teil. In der praktischen Prü- fung ist eine Ausbildungssituation schriftlich zu planen, praktisch durchzuführen und in einem Fach- gespräch zu erläutern. Die schrift- liche Prüfung ist mit 150 Minuten veranschlagt und soll Aufgaben zu verschiedenen Kompetenzen der Ausbildereignung umfassen. Warum die Änderungen? Schon seit längerer Zeit ist in der Praxis der Meisterprüfung zu beobachten, dass sich Prüflinge den Teil III der Meisterprüfung durch die Vorlage des sogenann- ten Ausbilder-Eignungsscheins anrechnen lassen und somit von der eigentlichen Prüfung befreit sind. In manchen Bundesländern wird dies bereits mittlerweile von jedem zweiten Prüfling praktiziert. Der Ausbilder-Eignungsschein ist nach Absolvierung eines ein- bis zweiwöchigen Vorbereitungs- kurses durch die Ablegung einer Prüfung zumeist bei der IHK zu erlangen und weist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung der zukünftigen Ausbilder/innen nach. Inhalte zur Mitarbeiterführung, wie sie in der bisherigen Prüfungs- verordnung zum Gärtnermeister ausgewiesen sind, fehlen jedoch in der Ausbildereignungsverord- nung (AEVO) gänzlich. „Diese Entwicklungen hat der Berufs- stand mit Sorge zur Kenntnis genommen. Mit den massenhaften Anrechnungsverfahren drohte eine qualitative Abwertung der Meis- terqualifikation, der wir entgegen- treten wollten“, so Erich Hiller, GaLaBau-Unternehmer, Vizeprä- sident des Bundesverbandes Gar- ten-, Landschafts- und Sportplatz- bau (BGL) und Vorsitzender des BGL-Berufsbildungsausschusses. „Mit dieser neuen Systematik wird eine Anrechnung des Ausbilder- Eignungsscheins zukünftig nur noch für den Teil Berufsbildung möglich sein. Der Bereich ‚Mit- arbeiterführung‘ entfällt aus der Anrechnung und muss obligato- risch abgelegt werden“, so Hiller. Johannes Bömken, Referent für Berufsbildung und Bildungspolitik beim BGL dazu: „AEVO und Teil III der Prüfungsverordnung zum Gärtnermeister wurden bisher de jure als gleichwertig anerkannt, obwohl sie es de facto nicht sind. Daher hat sich der BGL für die Änderungen beim Landwirt- schaftsministerium stark gemacht. Schließlich ist der Meistertitel in Deutschland Ausdruck fachlicher Kompetenz und Sprungbrett für eine Karriere im GaLaBau. Der deutsche und europäische Quali- fikationsrahmen für lebenslanges Lernen stellen den Meister auf dieselbe Qualifikationsstufe wie den Hochschulabschluss Bachelor. Aufgrund dieser zukünftig auch auf Zeugnissen ausgewiesenen Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist der Erhalt der hohen Qualität in der Meisterausbildung enorm wich- tig“, so Bömken. Ab wann gelten die Neuerungen? Die Übergangsvorschriften schreiben vor, dass die bis zum 28. Mai 2014 begonnenen Prüfungs- verfahren nach den alten, bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende geführt werden können. Für alle Prüfungsverfahren ab dem 29. Mai 2014 gelten die neuen Regelungen. Prüfungsteilnehmer, die die Prü- fung nach den alten Vorschriften nicht bestanden haben und sich innerhalb von zwei Jahren ab dem 29. Mai 2014 zu einer Wiederho- lungsprüfung anmelden, können die Wiederholungsprüfung unter den alten Bedingungen ablegen. j.boemken@galabau.de Johannes Bömken ist Referent für Berufsbildung und Bildungspolitik beim BGL. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung sind zukünftig in zwei eigenständige Prüfungsabschnitte innerhalb der Gärtnermeisterprüfung. 14 | Aus- und Weiterbildung LandschaftBauen&Gestalten08/2014 Anzeige

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