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Landschaft Bauen und Gestalten / 07-2014

LandschaftBauen&Gestalten07/2014 Bitte beachten: Regionale Feiertage sind nicht berücksichtigt. Die Schonfrist gilt nicht bei Barzahlung oder bei Übergabe oder Übersendung von Schecks. Steu erte rmine Juli 2 0 1 4 Steuerarten für Zeitraum Termin letzter Tag der Schonfrist Umsatzsteuer Juni 2014 (ohne Fristverlängerung) Mai 2014 (mit Fristverlängerung) 10.07.2014 14.07.2014 Lohnsteuer, Lohnkirchensteuer Juni 2014 10.07.2014 14.07.2014 Vorauszahlungen Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Körperschaftsteuer keine keine keine Vorauszahlungen Gewerbesteuer, Grundsteuer keine keine keine Mietberufskleidung von DBL. Wir beschaffen, holen, bringen und pflegen Ihre Berufskleidung. Individuell, pünktlich und zuverlässig. Testen Sie unser Angebot. Rufen Sie an unter 0800/3103110. DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH Albert-Einstein-Str. 30 | 90513 Zirndorf | info@dbl.de | www.dbl.de Unseren Service können Sie sehen. Ihr Team spürt ihn. Offzie lle Verband skleidung Anzeige Tatsache wenig tröstet, bleibt es das Ergebnis unserer Analyse und es bleibt der alte Grundsatz übrig: Kosten der BG werden nur durch Unfallvermeidung also durch Investition in Prävention vermie- den. Arbeits- und Gesundheits- schutz sind der wichtigste Aspekt, den wir in den Mittelpunkt unserer berufsständischen Arbeit stellen müssen. Entsprechende Diskus- sionen werde ich auch im BGL- Tarifausschuss, stellvertretend für alle Landesverbände im BGL und in der Branche führen.“ Ausblick Der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ist und bleibt gut aufgehoben in der SVLFG. Das notwendige Standbein in der landwirtschaftlichen Berufsgenos- senschaft ist der Besonderheit der Branche, dem Bauen und Gestalten um die Pflanze herum geschuldet. Diese Besonderheit macht uns aus und bildet die Grundlage für unsere erfolgreiche branchenspezifische Aufstellung. Das Alleinstellungs- merkmal Pflanze ist und bleibt unsere wichtigste Grundlage. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass wir kritische Fragen zu den Auswirkungen der Beitragsmaßstäbe im Bereich der Angestellten innerhalb der SVLFG stellen und diskutieren genauso wie die Tatsache, dass die Neuorganisation für unsere Verbandsstrukturen eine erhebliche höhere Verteuerung auf das Jahr 2017 nach sich zieht. Der erste Ruf nach einem Wechsel in eine andere Berufsgenossenschaft, auch Verwaltungsberufsgenossenschaft, ist keine Lösung. Das Ehrenamt in der Verbandsstruktur dient der Branche des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus als Teil der landwirtschaftlichen Berufsgenos- senschaft. Etwas anderes können wir tun: Unfälle vermeiden, Prä- vention betreiben, in Arbeits- und Gesundheitsschutz investieren! Wie geht es weiter? Der Vorstand der SVLFG hat zur Sicherung der Liquidität die nächste Umlage in drei Raten- zahlungen für das Jahr 2015 beschlossen. Voraussichtlich im Januar (vielleicht Februar) 2015 wird eine erste Rate auf der Basis des diesjährigen Zahlbetrages eingefordert. Wer dieses Jahr schon eine Ratenzahlung per SEPA-Lastschriftverfahren hatte, wird mit 40 Prozent belastet, die zweite Rate mit ebenfalls 40 Prozent erfolgt im Mai und die Schlussabrechnung mit 20 Prozent im September 2015. Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftverfahren mit drei Ratenzahlung vereinbaren, würden im Jahr 2015 80 Prozent eingefordert und die 20-prozentige Schlussabrechnung erfolgt dann wieder im September 2015.

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