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Landschaft Bauen und Gestalten / 07-2014

12 | Aktuell LandschaftBauen&Gestalten07/2014 www.Optimas.de PFLASTER VERLEGEN 60m2 pro Stunde Anzeige lungskosten bzw. Verletztenrenten selbst trägt. In der Risikogruppe der GaLaBau-Betriebe sind etwa 57.500 „statistische“ Unterneh- men zusammengefasst, die eine Gesamtlast von etwa 58 Mio. Euro aufzubringen haben. Die beiden anderen Produktionsverfahren in der Risikogruppe landwirtschaftli- che Lohnunternehmen etwa sieben Millionen und die forstwirtschaft- lichen Lohnunternehmen etwa drei Millionen Euro. Vergleich mit GBG unmöglich In der ehemaligen Gartenbau- Berufsgenossenschaft haben ca. 100.000 Unternehmen eine Bei- tragslast von etwa 100 Millionen Euro aufbringen müssen, wobei die Betriebe des Produktionsgar- tenbaus und des GaLaBaus in einer Risikogruppe vereint waren. Im Jahre 2011 wurde dort aller- dings nur für die gewerblichen Beschäftigten ein Beitrag von 22,94 Euro pro 1.000 Euro Brutto- lohnsumme und im Jahre 2012 ein Beitrag von 20,89 Euro pro 1.000 Euro Bruttolohnsumme fällig. Daneben wurden die Angestellten separat in einer eigenen Risiko- gruppe geführt und hatten knapp vier Euro Beitragslast pro 1.000 Euro Bruttolohnsumme zu tragen. In seiner letzten Sitzung hatte die Vertreterversammlung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft die alle fünf Jahre notwendige Überprüfung des Beitragsmaßstabs innerhalb der Gartenbau-Berufsge- nossenschaft beschlossen und die Erwerbsgärtner von den GaLaBau- Betrieben in jeweils selbstständige Risikogruppen getrennt. Dieser Beschluss ist angesichts der gesetzlichen Fusion dieser Berufs- genossenschaft mit den acht ande- ren landwirtschaftlichen Berufs- genossenschaften nicht mehr zum Tragen gekommen, hätte aber auch als Basis der Kosten 2011 hochge- rechnet eine Beitragslast von 28,80 Euro pro 1.000 Euro Bruttolohn- summe für die GaLaBau-Betriebe bedeutet. Bei Lichte betrachtet wäre ein Vergleich der Zahllas- ten heute in der SVLFG mit den damaligen hypothetischen Werten notwendig. Wegfall der Risikogruppe Angestellte In der neuen Welt der Beitrags- maßstäbe der landwirtschaftli- chen Berufsgenossenschaft der SVLFG existiert keine separate Risikogruppe für die Angestellten. Bei 100.000 Unternehmen der Gartenbau-Berufsgenossenschaft hat die Gruppe der Angestellten eine eigene Risikostruktur möglich gemacht. Bei 1,5 Millionen land- wirtschaftlichen Unternehmen ins- gesamt war dieser Risikobereich für sich genommen zu klein, um separat ausgewiesen zu werden. Entsprechend sind die Angestell- ten- und gewerblichen Brutto- lohnsummen in der neuen Risiko- struktur zusammengefasst worden und hieraus erklärt sich der größte Teil der Steigerungsrate für die GaLaBau-Mitgliedsbetriebe, denn von ursprünglich 3,73 Euro pro 1.000 Euro Bruttolohnsumme sind jetzt – wie für die gewerblichen Mitarbeiter auch – 22,03 Euro pro 1.000 Euro Bruttolohnsumme angefallen, also um knapp 600 Prozent gestiegen. Vergleich SVLFG und GBG-Beitrag nicht möglich Angesichts der neuen Beitrags- maßstäbe und der Zusammenfas- sung von 1,5 Millionen Unterneh- men aus neun unterschiedlichen Systemen in die neue Welt ist ein belastbarer Vergleich der Zahl- lasten nicht möglich. Wenn man dem Grundsatz folgt, den der Berufsstand im GaLaBau immer unterstützt hat, dass jede Branche seine Unfalllasten selber trägt, so wäre an dieser Stelle allenfalls ein Vergleich des hypothetischen Zahl- betrages aus 2012 28,80 Euro für die gewerbliche Bruttolohnsumme, 0,70 Euro für die Bruttolohn- summe der Angestellten gegenüber dem heutigen Zahlbetrag von 22,03 Euro für die kumulierte Bruttolohnsumme 2013 denkbar. Beispielsrechnungen haben ergeben, dass – bei entsprechender Umsetzung der Beschlüsse, die durch die gesetzlich vorgegebene Fusion nicht mehr erfolgte – bereits zum damaligen Zeitpunkt eine wesentlich erhöhte Belastung durch die Berufsgenossenschaft in der Branche angekommen wäre. „Von dem Grundsatz, dass wir im GaLaBau unsere Unfalllasten selber finanzieren, für den ich seit 1999 in der Gartenbau-Berufsge- nossenschaft immer eingestanden habe und für den ich auch heute als Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG einstehe, lasse ich mich auch nicht abbringen“, kommen- tierte Egon Schnoor, Vorsitzender der BGL-Tarifausschusses und Mit- glied der SVLFG Mitgliederver- sammlung, die ernüchternde Bilanz nach der Versendung der Beitrags- bescheide und den entsprechenden Beschwerden aus den Kollegenbe- trieben in der BGL-Geschäftsstelle. „Auch wenn ich persönlich genauso wenig über diese Entschei- dung erfreut bin. Im Übrigen weiß ich die Gremien des BGL in dieser Frage auch hinter mir.“ Schnoor: „Natürlich war ich auch überrascht, dass die Belastun- gen bis 2017 in den Betrieben zum Teil erheblich ausfallen und die im BGL organisierten Mitglieds- betriebe der Landesverbände von erheblichen Beitragssteigerungen betroffen sind. Nachdem wir uns aber die Berechnungen haben erläutern lassen und wir diese mit der GBG verglichen haben, müs- sen wir feststellen, dass wir die damalige Beschlusslage in ihrer Belastung heute gestreckt bis zum Jahre 2017 auf dem Tisch haben, die wir eigentlich direkt im Jahre 2013 hätten ertragen müssen. So trifft uns die volle Härte erst 2017! Wir leistungsstarken GaLaBauer sind wirtschaftlich erfolgreich und damit höher belastet als die übri- gen 57.500 landwirtschaftlichen Unternehmen im Produktionsver- fahren GaLaBau. Auch wenn diese Egon Schnoor ist Vorsitzender der BGL-Tarifausschusses und Mitglied der SVLFG Mitgliederversammlung.

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