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Landschaft Bauen und Gestalten 05/2014

LandschaftBauen&Gestalten05/2014 Nur noch bis 31. Mai 2014 Übergangsfrist zur Anzeige von Abfällen läuft ab Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaubetriebe, die Abfall im Rah- men ihres wirtschaftlichen Unternehmens als Landschaftsgärtner befördern, müssen dies bis zum 1. Juni 2014 bei der Abfallbehörde (im Regelfall die untere Abfallbehörde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten) anzeigen.  Am 31. Mai 2014 endet eine vom Gesetzgeber eingeräumte zweijährige Übergangsfrist. Die ab dem 1. Juni 2014 vorgeschriebene Anzeige erfolgt einmalig und umfasst gefährliche und ungefährliche Abfälle. Betriebe, die weniger als zwei Tonnen gefährliche Abfälle und/ oder weniger als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Jahr beför- dern, sind von der Anzeigepflicht befreit. Bestehen Zweifel daran, dass dies auf den Betrieb zutrifft, sollte eine Anzeige erfolgen, da bei Fehleinschätzungen ein Buß- geld droht. Ein für die elektronische Anzeige per E-Mail geeignetes Web-Formular sollte auf den Inter- net-Seiten der Abfallbehörden ab April 2014 zur Verfügung stehen. Zum Zeitpunkt des Redaktions- schlusses war das Formular noch nicht veröffentlicht. Wir empfehlen deshalb, das der Verordnung beige- fügte Formular auszudrucken und sich direkt mit der zuständigen Behörde, im Regelfall die untere Abfallbehörde bei den Landkrei- sen und kreisfreien Städten, in Verbindung zu setzen. Das Formular ist auf der Inter- netseite des BGL im Mitglieder­ bereich abrufbar: www.galabau.de/Abfallrecht.aspx Für Galabau-Betriebe, die bei- spielweise als Nachunternehmer von Recyclingunternehmen tätig sind, gelten über die Anzeige- pflicht hinaus die umfangreichen Regelungen des Kreislaufwirt- schaftsgesetzes für gewerbsmäßige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. FLL-Fachtagung „Sportplatzpflege“ am 4. Juni Am 4. Juni 2014 wird die FLL in der Mehrzweckhalle des Euro- päischen Bildungszentrums der Wohungs-und Immobilienwirt- schaft in Bochum eine eintägige Fachtagung anbieten. Thema ist dieVorstellung und Diskussion der neuen FLL „Sportplatzpflegericht- linien – Richtlinien für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien; Planungsgrundsätze“ anbieten. Die Fachtagung richtet sich an Planer und Betreiber von Sportanlagen sowie an Personen, die mit Pflege und Instandhaltung dieser Anlagen beauftragt sind. FLL-Fachtagung „ZTV-Wegebau“ am 16. Juli Am 16. Juli 2014 wird die FLL in Kooperation mit dem VGL Baden-Würrtemberg in Heidel- berg eine eintägige Fachtagung zur Vorstellung der wesentlichen Inhalte der FLL-„ZTV Wegebau“ und deren Hintergründe anbieten. Neben den verschiedenen Vorträ- gen bleibt ausreichend Zeit für eine intensive Diskussion und den Erfahrungsaustausch. Die Fachta- gung richtet sich an alle, die mit Planung und Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs zu tun haben. LLwww.fll.de Termi n e Anzeige Mietberufskleidung von DBL. Wir beschaffen, holen, bringen und pflegen Ihre Berufskleidung. Individuell, pünktlich und zuverlässig. Testen Sie unser Angebot. Rufen Sie an unter 0800/3103110. DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH Albert-Einstein-Str. 30 | 90513 Zirndorf | info@dbl.de | www.dbl.de Unseren Service können Sie sehen. Ihr Team spürt ihn. Offzie lle Verband skleidung

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