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Landschaft, Bauen und Gestalten 03/2014

Hauert Günther Düngerwerke GmbH, Beuthener Str. 41, D-90471 Nürnberg, www.hauert-guenther.de Qualität aus der Schweiz Der Dünger für Profis Hauert Rasendünger Profis vertrauen uns. Anzeige LandschaftBauen&Gestalten03/2014 Kommentar | 13 Lassen Sie mich noch ein paar Worte verlieren zu dem, was wir nicht erreicht haben und was uns für die Zukunft an Themenkom- plexen ins Haus steht: Regelungen zum Altersübergang konnten auch in einer Absichtser- klärung nicht vereinbart werden. Wir Arbeitgeber bevorzugen eine mit der Versicherungswirtschaft angedachte Lösung, eine Absiche- rung unserer jungen Mitarbeiter mit einer Berufsunfähigkeitsver- sicherung, die als Risikoversiche- rung ausgestaltet ist. Sie soll von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam finanziert werden. Die Gewerkschaft beharrte auf einer politischen Absichtserklä- rung, die das von ihr konzipierte Altersübergangskurzarbeitergeld in den Mittelpunkt gemeinsamer tarifpolitischer Zukunft stellt. Beides war nicht unter einen Hut zu bringen, zum jetzigen Zeit- punkt jedenfalls nicht, was mich schon ein wenig betrübt. Denn mittlerweile wissen alle, dass die demografische Entwicklung eine überalterte Mitarbeiterschaft in unseren Betrieben und auf unseren Baustellen zur Folge haben wird, die bei gleichzeitig ansteigendem Fachkräftemangel in den nächsten zehn Jahren die Probleme in unse- ren Betrieben mitbestimmen wird. Nicht ganz unschuldig an diesem Ergebnis waren sicherlich die über- langen Koalitionsverhandlungen der heutigen Bundesregierung, die als große Koalition aus Sicht der Wirtschaft falsche Signale mit der beabsichtigten „Rente ab 63“ gesetzt hat, was zum damaligen Zeitpunkt noch sehr unsicher schien. Deshalb werden wir in die- sem Kontext als Tarifexperten die Entwicklung genau beobachten und uns in den nächsten zwei Jahren sehr gut überlegen müssen, welche tarifpolitischen Möglichkeiten dazu in unserer Branche geeignet sind. Die betriebliche Verantwortung, für langjährige Mitarbeiter einen geeig- neten Altersübergang zu gestalten, der höchstmöglich flexibel ausge- staltet sein sollte, bleibt. Ein weiteres Schwerpunktthema dürfte auch die Frage sein, wie wir als Branche Attraktivität für unsere jungen Mitarbeiter in den Betrieben gestalten, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Dieser Themenkomplex ist in seiner Ausgestaltung gerade durch eine Gewerkschaftsbetei- ligung häufig äußerst teuer, da naturgemäß deren Vorstellungen dahingehen, eigene Rechte einzu- fordern und Kostenbelastungen bei den Betrieben ohne Gegenleistung zu belassen. Ich verstehe, dass in unserer Branche häufig inhabergeführte Betriebe individuelle Lösungen für den Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf suchen und fin- den. Entsprechend skeptisch ver- laufen tarifpolitische Diskussionen hierzu. Dennoch müssen wir uns diesen Fragen auch tarifpolitisch stellen. Denn der Wettbewerb um Arbeitskräfte zeigt schon bisher, dass Unternehmen einen Image- vorteil haben, wenn sie z.B. eine Elternzeit für Männer ermög- lichen, da dies als modern und fortschrittlich gilt. Das Geheimnis heißt betriebliche Flexibilität, für die wir stehen und mit der wir erfolgreich sind. Hinzu kommt, dass dabei auch Potenziale zur Mitarbeiterbindung möglich sind. Wir werden sehen! Der Berufsstand war schon immer und wird auch weiterhin gegen einen gesetzlichen Min- destlohn sein. Wie wir wissen, wird er kommen; in einer ersten Ausgestaltung 2015 und endgültig 2017, ohne dass wir die genauen Rahmenbedingungen schon kennen. Ein Abschluss eines branchenspezifischen Mindest- lohnes auf der unteren Ebene in dem Bereich von 8,50 Euro war nicht möglich – dem wir auch nur sehr widerwillig zugestimmt hät- ten – weil die Gewerkschaft das Junktim eines Facharbeitermin- destlohnes für den ausgebildeten Landschaftsgärtner aufgestellt hat. Insoweit glaube ich, dass wir uns mit dem Abschluss einer unteren Lohngruppe in Höhe von 9,00 Euro im gesamten Bundes- gebiet, die am 1. März 2015 auf 9,23 Euro steigt, tarifpolitische vernünftig aus dieser schwierigen Situation haben befreien können. Gleichwohl gilt es, die weitere Entwicklung zu beobachten, um im Jahre 2016, wenn 8,50 Euro grundsätzlich als gesetz- licher Mindestlohn eingeführt ist, für weitere Tarifforderungen gewappnet zu sein. Ich bin froh, dass die Mitgliedsbetriebe dann in unserer Branche mit 30 Tagen Urlaub und 9,00 Euro bzw. 9,23 Euro in der unteren Lohngruppe im Jahre 2015 problemfrei den sicherlich vermehrt stattfindenden Überprüfungen seitens der Finanz- kontrolle Schwarzarbeit bzw. der Hauptzollämter entgegensehen können. Ich denke, das ist eine wichtige Aufgabe bundesweiter Flächentarifverträge. Egon Schnoor, Vorsitzender des BGL-Tarifausschusses

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