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Landschaft, Bauen und Gestalten 02-2014

LandschaftBauen&Gestalten02/2014 Große Bedeutung der geplanten FLL-Empfehlungen als Standard für Genehmigungsbehörden aufgezeigt FLL-Fachtagung „Gebietseigenes Saatgut“ Mit der Fachtagung „Gebietseigenes Saatgut – neues FLL-Regelwerk liegt im Entwurf (Gelbdruck) vor“ bot die FLL an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim allen fachlich betroffenen Zielgruppen eine Plattform an, um sich über die kommenden FLL-Empfehlungen für die Begrünung mit gebietseige- nem Saatgut zu informieren. Von diesem Angebot machten 65 Teil- nehmer Gebrauch und nutzten die Fachtagung auch als Diskussions- forum für einen breiten fachlichen und interdisziplinären Austausch. Welche Themen werden im neuen Regelwerk angesprochen? Dieser grundsätzlichen Frage widmete sich Dr. Frank Molder, Leiter des RWA Gebietseige- nes Saatgut, Gunzenhausen, im ersten Vortrag und vermittelte dazu einen Überblick über die Schwerpunkte der kommenden Empfehlungen. Diese sollen den Einsatz von gebietseigenem Saat- gut in Form von Regiosaatgut und von naturraumtreuem Saatgut regeln. Nach einer gemeinsamen Einführung mit Definitionen und Hinweisen zur Auswahl der geeigneten Herkunftsqualitäten und Einsatzgebiete werden zum Einen die Grundlagen des Regio- saatgut-Konzeptes behandelt sowie Mischungslisten für Regiosaatgut (RSM Regio) vorgeschlagen. Zum Anderen erfolgt zum Thema „Naturraumtreues Saatgut“ die Vorstellung der zu Grunde liegen- den naturräumlichen Gliederung sowie der hierfür geeigneten Übertragungsverfahren, zum Beispiel mit Mähgut, Druschgut, Oberboden oder Vegetationssoden. Weiterhin erläuterte Molder den maßgebenden rechtlichen Rahmen: Bei Begrünungen in der freien Natur besteht gemäß Bundesnatur- schutzgesetz ein Genehmigungs- vorbehalt gegen die Verwendung von Pflanzen gebietsfremder Arten (BNatSchG §40 Abs.4). Eine Ausnahme bildet der Anbau von Pflanzen in der Forst- und Landwirtschaft. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis 1. März 2020 wird diese Regelung verbindlich. Ziel der naturschutzrechtlichen Vorgabe ist der Schutz vor Floren- verfälschung und die Erhaltung der Biologischen Vielfalt. Gibt es außerdem noch rechtliche Vorgaben, die für die FLL-Regelwerksarbeit maßgebend waren? Zu dieser Frage erläuterte Friedhilde Trautwein, Bundessor- tenamt Hannover, in ihrem Vortrag die Bedeutung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Erhaltungsmischungen (Erhal- tungsmischungsverordnung). Erst mit dieser Verordnung wurde das Inverkehrbringen gebietseigenen Saatguts von solchen Arten gene- rell möglich, zu dem auch gezüch- tete Sorten vorliegen. Dieses ist jedoch genehmigungspflichtig! Trautwein erläuterte hier die kon- kret zu beachtenden Formalismen im Rahmen der Genehmigung. Welche fachlichen Empfehlungen werden zu diesen rechtlichen Vorgaben gegeben? Die Antwort gab Dr. Dierk Kunzmann, Wiefelstede, in seinem Vortrag Regiosaatgut/Regiopf- lanzgutkonzept. Dr. Kunzmann war bei der wissenschaftlichen Entwicklung dieses Konzepts an der Leibniz-Universität Hanno- ver unter der Leitung von Prof. Rüdiger Prasse eng beteiligt. Das Konzept bildet mit seinen 22 Ursprungsgebieten, den Positiv- listen mit den je Gebiet zu ver- wendenden Wildpflanzenarten und definierten QS-Kriterien eine zen- trale Grundlage für Regiosaatgut. Die Artenauswahlkriterien und die Gebietseinteilung des Fachkon- zeptes wurden mit Vertretern der Naturschutzbehörden in den ver- schiedenen Bundesländern abge- stimmt. Kunzmann stellte außer- dem eine wichtige Planungshilfe vor: Alle 22 Ursprungsgebiete werden über einen Kartendienst der Leibniz-Universität-Hannover zur Verfügung gestellt, siehe www. regionalisierte­pflanzenproduktion. de. Dort ist zudem die Natur- raumgliederung Deutschlands auf Basis der Naturräumlichen Hauptgruppen nach MEYNEN & SCHMITHÜSEN hinterlegt. Für die Auswahl von Herkunfts- qualitäten bei Begrünungen in der freien Natur wird im neuen Regelwerk ein Entscheidungspfad angeboten. Im neuen Regelwerk werden auf Basis der Naturräumlichen Gliede- rung auch umfangreiche Vorgaben zu Naturraumtreuem Saatgut und hier zu verschiedenen Übertra- gungsverfahren gemacht. Wegen den dem Stand der Technik ange- passten Regelungen zum Übertrag von Diasporengemischen (zum Beispiel Mäh- oder Druschgut) werden die FLL-„Empfehlungen für Besondere Begrünungsver- fahren“ aus dem Jahre 1999 mit Herausgabe des Weißdruckes der neuen „Empfehlungen für die Begrünung mit gebietseigenem Saatgut“ ersetzt. Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden im Gelbdruck genannt? Neben QS-und Prüfkriterien für Regiosaatgut, Pflegehinweisen zu Begrünungen mit gebiets­ eigenem Saatgut und Hinweisen zur Abnahme sichern vor allem mehrere Musterleistungstexte die korrekte Ausschreibung der Leis- tung und können damit potenziellen 8 | Aktuell Termi n e 4. FLL-Forschungsforum Landschaft: „Nachhaltigkeit von Grün“ Am 20. und 21. Februar 2014 ist es wieder so weit, die FLL hält zum 4. Mal das Forschungsforum Landschaft ab, diesmal an der Hochschule Weihenstephan-Tries- dorf. Insgesamt sind 18 Koopera- tionspartner eingebunden. Das Forschungsforum wird unter dem Motto „Nachhaltigkeit von Grün“ stehen, ein Thema, das in vielen Fachkreisen diskutiert wird, weil es besonders wichtig ist. In wissenschaftlichen Vortragsreihen und Poster-Präsentationen stehen aktuelle Erkenntnisse aus Aktivi- täten von Forschungseinrichtungen im Vordergrund; dabei werden die Fortentwicklung bekannter Metho- den und Verfahren sowie die Dis- kussion und Interpretation neuer Erkenntnisse und Theorien im Fokus stehen. Drei Themenblöcke sind vorge- sehen: Themenblock eins: Was ist Nachhaltigkeit? Hier sollen Fragen wie Stand der Nachhaltigkeitsfor- schung, Nachhaltigkeit aus öko- logischer und auch ökonomischer Sicht diskutiert werden. Der zweite Themenblock soll konkrete Forschungsvorhaben/ -ergebnisse zur Nachhaltigkeit präsentieren. Im dritten Themenblock sollen Erfordernisse bei Planung und Umsetzung im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit imVordergrund stehen. In einem vierten „offenen“ The- menblock stehen wieder, völlig vom Motto losgelöst, andere inte- ressante Forschungsberichte. LLDas aktuelle Programm gibt es auf www.fll.de.

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