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Landschaft, Bauen und Gestalten 02-2014

LandschaftBauen&Gestalten02/2014 Zweistufige Erhöhung – Laufzeit bis Ende Januar 2016 – Deutliche Anhebung der Ausbildungsvergütung Tarifabschluss bringt Planungssicherheit Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) und die IG BAU haben sich über einen Tarifabschluss für die GaLaBau-Branche geeinigt. „Die Einigung zeigt, dass die Tarifauto­ nomie in unserer Branche weiterhin gut funktioniert. Nach intensiven Gesprächen haben wir einen Abschluss erzielt, der den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Berufsstandes Rechnung trägt“, kommentierte Egon Schnoor, Verhandlungsführer des BGL, das Ergebnis des Tarifabschlusses für die GaLaBau-Branche. Die Arbeitgeber- und Gewerk- schaftsvertreter verständigten sich auf Entgelterhöhungen für die rund 100.000 Beschäftigten der GaLaBau-Branche mit einer Laufzeit von 27 Monaten bis Ende Januar 2016. Das erzielte Tarif­ ergebnis sieht eine zweistufige Erhöhung um 3,2 Prozent nach zwei Null-Monaten (November und Dezember 2013) für 14 Monate vor, gefolgt von einer zweiten Erhöhung ab dem 1. März. 2015 um 2,5 Prozent für weitere elf Monate. Zudem vereinbarten die beiden Tarifparteien eine Ost-West- Angleichung. In allen Entgelt­ bereichen wird es zukünftig nur noch einen bundesweiten Tarif- vertrag geben. Die Regelung der Entgeltanhebungen beinhaltet die Erhöhung der Löhne in den alten Bundesländern bei gleich- zeitiger Festsetzung der Löhne in den neuen Bundesländern auf 95,5 beziehungsweise 96 % des Lohnniveaus der alten Bundeslän- der. Für beide Verträge gilt eine jährliche Angleichung von 0,5 %. Die Sonderregelung für Berlin bei den Löhnen bleibt erhalten, so dass eine automatische Anpassung der Löhne auf das Westniveau in Zukunft erfolgt. Für die unterste Lohngruppe 7.6 wurde eine sofortige Ost-West-Angleichung vereinbart. Ab dem 1. Januar 2014 erhalten Beschäftigte aus dieser Lohngruppe zukünftig einen Stun- denlohn von neun Euro, ab dem 1. März 2015 sieht der Tarifvertrag eine Erhöhung von 2,5 % vor. Um die Attraktivität des Berufs für junge Menschen weiter zu erhöhen, vereinbarten die Tarif- parteien BGL und IG BAU eine deutliche Anhebung in der Ausbil- dungsvergütung. Demzufolge wird die Ausbildungsvergütung für Aus- zubildende über 18 Jahre im ersten Lehrjahr ab dem 1. Januar 2014 stufenweise bis zum 1. August 2016 von 605 Euro auf 800 Euro erhöht. Für das zweite und dritte Lehrjahr erfolgt ebenfalls eine stu- fenweise Angleichung, so dass ein Auszubildender im dritten Lehr- jahr ab dem 1. August 2016 eine monatliche Vergütung in Höhe von 1.000 Euro erhält. Der Verhandlungsführer des BGL, Egon Schnoor, „begrüßte das Ergebnis, das den Betrieben der GaLaBau-Branche ermöglicht, qualifizierte und motivierte Aus- zubildende zu beschäftigen und gleichzeitig den jungen Menschen eine berufliche Perspektive bietet. Insbesondere die Ost-West-Anglei- chung verschafft den Betrieben in den neuen Bundesländern jetzt mehr Chancengleichheit bei der Auszubildendensuche.“ Die Laufzeit des bundeseinheit- lichen Tarifvertrages zur Ausbil- dungsvergütung mit der sofortigen Angleichung gilt bis zum 31. Juli 2017. Richtlinien für eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen Neue FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien Einzelbäume, Alleen oder Baumgruppen nehmen im städtischen Umfeld vielfältige Funktionen wahr; die freie Landschaft wird durch sie zur Kulturlandschaft und ein Wald ohne Bäume ist undenkbar. Bäume besitzen eine „natürliche“ Verkehrssicherheit, die es ihnen ermöglicht starke Winde, Stürme und sogar Orkane zu überstehen. Unzureichende Standräume sowie mechanische Beschädigungen an Krone, Stamm, Wurzel und Umwelteinflüsse können jedoch vor allem Bäume im urbanen Bereich, aber auch in der freien Landschaft und im Wald so beeinträchtigen, dass vereinzelt Äste abbrechen oder Bäume umstürzen können. Dadurch kann es zu Sachschäden und auch zu Personenschäden kommen. In solchen Fällen stellt sich dann regelmäßig die straf- bzw. zivilrechtliche Frage, ob der Astbruch oder der Baumumsturz vorhersehbar war oder – weil unvorhersehbar – dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen ist. Die fachlichen Erkenntnisse bezüglich des Lebewesens Baum haben sich in den letzten Jahr- zehnten sprunghaft entwickelt und Eingang in Baumpflege und -kontrolle gefunden. Die Baum- kontrolle (Regelkontrolle) wird seit Dezember 2004 durch die FLL-„Baumkontrollrichtlinien“ geregelt, auf welche mittlerweile Instanzgerichte, zur Verkehrssi- cherung verpflichtete Baumeigen- tümer (zum Beispiel Kommunen) sowie Landes- und Bundesverwal- tungen, Wissenschaft und Praxis Bezug nehmen. Die Richtlinien gelten für alle Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherheit kontrolliert werden müssen. Sie beinhalten die wesentlichen the- matischen Grundlagen und geben Hinweise und Empfehlungen zur Baumkontrolle (Art/Umfang, Ablauf, Maßnahmen, Häufigkeit für Regel- und Sonderfälle). Im Oktober 2010 ist die überarbeitete 2. Ausgabe erschienen. Schon während der Bearbeitung der Baumkontrollrichtlinien hatten sich der zuständige Regelwerk- sausschuss (RWA) „Verkehrs­ sicherung/Baumkontrollen“ und der begleitende Arbeitskreis (AK) „Baumpflege/Baumkontrollen“ dafür ausgesprochen, in einem weiteren Werk die „eingehenden Untersuchungen“ zu behandeln. 4 | Aktuell www.hkl-baushop.de … jetzt registrieren und Gutschein kassieren! www.hkl-baushop.de … jetzt registrieren und Gutschein NEU! 130712AZ_HKL_45x45mm-RZ.indd 112.07.2013 11:35:08 Uhr Anzeige

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